Dürfen Eltern das Treffen des/der Freundes/Freundin unterbinden?

5 Antworten

Eltern dürfen jeden Kontakt verbieten von dem sie glauben, dass er ihren Kindern schadet.

Sie dürfen nur nicht alle dem alter entsprechenden Kontakte verbieten.

Verbieten dürfen und verbieten können sind zwei verschiedene Sachen.

Ja, das sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Das sagt das Gesetz:

Eltern sind für die Erziehung und Pflege der Kinder verantwortlich (§ 1626 Abs.1 BGB). Sie sind auch für die persönlichen Angelegenheiten des Kindes verantwortlich. Es ist sozusagen die Pflicht der Eltern, zu überwachen, mit wem sich die Kinder treffen. Das nennt man „Umgangsbestimmungsrecht“. Das Recht hat aber auch seine Grenzen, es darf nicht missbraucht werden. Denn Kinder sollen ihre Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen sammeln. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Lebenserfahrung, die notwendig ist, um soziale Kompetenzen zu erlangen. Darum sollten Eltern auch immer das Selbstbestimmungsbedürfnis des Kindes achten.

Umgangsverbote sind also nur „bei offensichtlicher Gefährdung des Kindeswohls“ erlaubt. Für ein Verbot muss es also stichhaltige Gründe geben. Ein solches Verbot auf Grund persönlicher Ablehnung oder Lebensansichten ist nicht zulässig.

Das Problem ist natürlich, dass sich solche Fälle schwer genau belegen oder beweisen lassen. Letztlich kommt es auf die Begründung an und es geschieht ja sowieso äußerst selten, dass so etwas vor Gericht landet.

Am besten ist Kommunikation. Aber jetzt weißt du wie die rechtliche Lage ist und kannst vielleicht besser argumentieren.

Alles Gute!

Ja dürfen sie aber rede doch mal mit ihnen

Ja, da Franka minderjährig ist können ihre Eltern sie bevormunden. Aber Franka muss sich ja nicht dran halten.

Das ist wie im Moment in Spanien. Frankas Eltern sind Spanien und Franka ist das rebellierende Katalonien.

Nur eins darf man nie vergessen bei Rebellionrn gibt es keine Zweite Sieger.