Wie nah darf der Parkplatznachbar parken?
Mein Parkplatznachbar in der Tiefgarage parkt immer so nah, dass ich fast nicht mehr aussteigen kann, mit der vegründung er bekommt sonst seine hintere türe, wo die kinder sitzen, nucht weit genug auf, um sie abzuschnallen. Er steht weder auf der grenzmarkierung noch auf meiner seite. Darf er das? Es beeinträchtigt nun ja mich.
5 Antworten
Wenn er auf seinem Parkplatz steht und eben nicht darüber, dann kannst du gar nichts machen, außer darauf hoffen, dass er etwas Rücksicht nimmt.
Solange er seinen Wagen in seiner Markierung abstellt kannst du nichts unternehmen.
Mach ein Foto davon und wende dich an den Vermieter.Vielleicht wurden ja auch die Maße für einen Stellplatz nicht eingehalten.
Hallo peggybundy
Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O miteinander zu verkehren .Wenn das Fahrzeug neben Dir innerhalb der Abgrenzungen steht ,dann kannst du gar nichts dagegen tun ,außer dich dünn zu machen .Manchmal sind eben die Parkboxen etwas in der Dimension kleiner ,um möglichst viele Boxen auf engem Raum zu ermöglichen .Vielleicht ist es so in deinem Fall .Da kannst du dich nur dünne machen beim aussteigen .Vielleicht hast du später auch mal Kleinkinder ,die im Kindersitz ab-oder angeschnallt werden müssen und ein anderer muß sich für dich dünne machen.
N.G
Kommentierst du nur ,hast du keine eigene Meinung für den Fragesteller ?.
Ist das verboten? Muss man sich erst durch eine Antwort qualifizieren?
Ich halte es für fragwürdig von einer Person die behindert wird Rücksichtnahme zu fordern, von der Anderen die die Behinderung auslöst aber nicht. Kannst Du das erklären?
mit der vegründung er bekommt sonst seine hintere türe, wo die kinder sitzen, nucht weit genug auf, um sie abzuschnallen
Dann soll er rückwärts oder vorwärts einparken je nachdem wie er jetzt einparkt, es scheint ja auf der anderen Seite genug Platz zu geben.
Zuparken so das Du nicht mehr einsteigen kannst darf er jedenfalls nicht, völlig egal was an Markierungen angebracht ist.
...hingegen darfst Du nicht so parken das dein "Nachbar" nicht mehr in das Fahrzeug einsteigen kann, auch da ist es völlig egal was Markierungen angeben.
Das Problem besteht oft bei Parkplatzmarkierungen, diese sind oft nicht mehr zeitgerecht, aber geben niemanden das Recht einen anderen der dort bereits parkt so einzuparken das dieser nicht mehr einsteigen kann.
Dies ist dann ein organisatorisches Problem, Recht hat dann derjenige der als erstes dort parkt, der andere würde eine Nötigung im schlimmsten Fall begehen.
Du kannst doch aussteigen. Der andere Parker steht also nicht auf Deinen Parkfläche.
Wo ist dann das Problem? Sollte es nicht selbstverständlich sein, daß man Rücksicht nimmt, wenn jemand Kinder aus dem Auto "laden" muss? Dann macht man sich eben beim Aussteigen gaaaanz dünn.
Sollte es nicht selbstverständlich sein, daß man Rücksicht nimmt, wenn jemand Kinder aus dem Auto "laden" muss?
Man könnte die Kinder auch vor dem Einparken aussteigen lassen. Wo ist da das Problem?
Man kann Kleinkinder nicht vor dem Einparken aussteigen lassen. Man muss sie selbst abschnallen und vielleicht sogar noch herausheben.
Rücksichtnahme tut nicht weh.
Solange sie biegsam und schmal bleibt ;-)
Auch an Dich die Frage:
Gilt die gegenseitige Rücksichtnahme Deiner Meinung nach nur Einseitig? Widerspricht sich das nicht?