Wie muss ich 400-€-Stelle beim Kinderzuschlag angeben?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Du bist verpflichtet, jede Änderung in Deinen Verhältnissen, die Auswirkung auf den Kinderzuschlag haben können, der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen, damit der evtl. Anspruch neu berechnet werden kann.

Im geschilderten Fall würde die Familienkasse mit einem Durchschnittseinkommen rechnen.

Würde auf Grund fehlender Angaben Kinderzuschlag gezahlt und bei der späteren Überprüfung stellt sich heraus, dass ein niedrigerer oder gar kein Anspruch bestand, ist der überzahlte Betrag zu erstatten.

Zusätzlich würde die Familienkasse prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat vorliegt und dies ggf. entsprechend verfolgen.

Wenn du kein Hartz IV beziehst, sondern ein normales steuerpflichtiges Einkommen beziehst mußt du nach meinem Kenntnisstand keine weiteren Angaben machen.