Hallo,
Mitte September habe ich einen Antrag auf KiZ gestellt. Nun bekam ich 2 Bescheide in einem Brief zugesandt. Bewilligungsbescheid für die Monate Sept/Okt 2012 sowie ein Ablehnungsbescheid ab November 2012. Mir ist klar,dass Weihnachtsgeld eingerechnet wurde, aber auf wieviel Monate wurde das Weihnachtsgeld aufgeteilt? Wann kann ich wieder einen Neuantrag stellen?. Leider gibt es kein Berechnungsbogen dabei. ich hab gerechnet alle Varianten, aber ich kam nicht auf das durchschnittliches Bruttoeinkommen. Und die Berechnung ist für mich auch nicht überschaubar
Ablehnung
Begründung: Ihr Gesamtbedarf ist gedeckt
Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen beträgt 2456,16 Euro, die geltende Mindeseinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro wurde erreicht.
Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft(nach Abzug von Kindergeld und evtl. zu berücksichtigendem Einkommen und/oder
Vermögen der Kinder 1570,00 Euro
zu berücksichtigendes Einommen und/oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II
(durchschnittlich) 1556,91 Euro
Anspruch auf Kinderzuschlag besteht nur, wenn damit die Hilfebedürftigkeit nach SGBII vermieden wird. dies setzt voraus, dass das (durchschnittliches) Einkommen der Berdarfsgemeinschaft geringer ist als der verbleibende Gesamtbedarf.
Wie soll ich das jetzt verstehen?? Das zu berücksichtigendes Einkommen von 1556,91Euro ist doch geringer als der verbleibende Gesamtbedarf (1570,00 Euro) und müsste eigentlich der KiZ bewilligt werden, oder verstehe ich es falsch?
Zweitens: mein Mann bekommt in den Monaten Dez/Jan/Febr Mehraufwand-Wintergeld, die Familienkasse hat mich schriftlich informiert, dass der Mehraufwand-Wintergeld zum Einkommen hinzuzurechnen ist, von daher schickte ich die Gehaltsnachweise wo das Wintergeld gezahlt wurde. Jetzt habe ich erfahren, dass es eine zweckbestimmte Einnahme ist, und darf nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
ich vermute, sie haben auch das Wintergeld hinzugerechnet. Wer kennt sich damit aus?
und was sagt ihr zu dieser Berechnung? Ich blicke jetzt einfach nicht mehr durch. Wenn ich wieder ab Dezember einen Neuantrag stelle, wird eine Verdienstbescheinigung (Einkommen der letzten drei Monate) benötigt, da ist wieder Weihnachtgeld drauf und somit kommt bestimmt wieder zu Ablehnung. Leider gibt es fast kaum Infos und die famka lehnt einfach ab, ohne zu sagen wie das Weihnachtgeld eingerechnet wurde und ab wann ich den Antrag wieder stellen kann :)
Ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann
Liebe Grüße