Kinderzuschlag - Ablehnung Wie geht es weiter? Bitte um Hilfe!
Hallo, Mitte September habe ich einen Antrag auf KiZ gestellt. Nun bekam ich 2 Bescheide in einem Brief zugesandt. Bewilligungsbescheid für die Monate Sept/Okt 2012 sowie ein Ablehnungsbescheid ab November 2012. Mir ist klar,dass Weihnachtsgeld eingerechnet wurde, aber auf wieviel Monate wurde das Weihnachtsgeld aufgeteilt? Wann kann ich wieder einen Neuantrag stellen?. Leider gibt es kein Berechnungsbogen dabei. ich hab gerechnet alle Varianten, aber ich kam nicht auf das durchschnittliches Bruttoeinkommen. Und die Berechnung ist für mich auch nicht überschaubar
Ablehnung Begründung: Ihr Gesamtbedarf ist gedeckt Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen beträgt 2456,16 Euro, die geltende Mindeseinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro wurde erreicht.
Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft(nach Abzug von Kindergeld und evtl. zu berücksichtigendem Einkommen und/oder Vermögen der Kinder 1570,00 Euro
zu berücksichtigendes Einommen und/oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II (durchschnittlich) 1556,91 Euro
Anspruch auf Kinderzuschlag besteht nur, wenn damit die Hilfebedürftigkeit nach SGBII vermieden wird. dies setzt voraus, dass das (durchschnittliches) Einkommen der Berdarfsgemeinschaft geringer ist als der verbleibende Gesamtbedarf.
Wie soll ich das jetzt verstehen?? Das zu berücksichtigendes Einkommen von 1556,91Euro ist doch geringer als der verbleibende Gesamtbedarf (1570,00 Euro) und müsste eigentlich der KiZ bewilligt werden, oder verstehe ich es falsch?
Zweitens: mein Mann bekommt in den Monaten Dez/Jan/Febr Mehraufwand-Wintergeld, die Familienkasse hat mich schriftlich informiert, dass der Mehraufwand-Wintergeld zum Einkommen hinzuzurechnen ist, von daher schickte ich die Gehaltsnachweise wo das Wintergeld gezahlt wurde. Jetzt habe ich erfahren, dass es eine zweckbestimmte Einnahme ist, und darf nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
ich vermute, sie haben auch das Wintergeld hinzugerechnet. Wer kennt sich damit aus? und was sagt ihr zu dieser Berechnung? Ich blicke jetzt einfach nicht mehr durch. Wenn ich wieder ab Dezember einen Neuantrag stelle, wird eine Verdienstbescheinigung (Einkommen der letzten drei Monate) benötigt, da ist wieder Weihnachtgeld drauf und somit kommt bestimmt wieder zu Ablehnung. Leider gibt es fast kaum Infos und die famka lehnt einfach ab, ohne zu sagen wie das Weihnachtgeld eingerechnet wurde und ab wann ich den Antrag wieder stellen kann :)
Ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann
Liebe Grüße
4 Antworten
Hallo,
das Weihnachtsgeld oder ähnliche einmalige Leistungen werden immer dann auf 6 Monate verteilt, wenn dadurch der Anspruch auf Kinderzuschlag im Monat der einmaligen Leistung entfiele. Dies kann dann allerdings auch dazu führen, dass der Anspruch auf Kinderzulage in den 6 Folgemonaten trotzdem wegfällt.
Wenn in dem Monat, in dem Weihnachtsgeld oder einmalige Leistungen gezahlt werden, Kinderzuschlag bereits gewährt wurde, beginnen die 6 Monate im Folgemonat.
Hinsichtlich zu berücksichtigendes Einkommen von 1.556,91€ vs. verbleibender Gesamtbedarf 1.570,-€ ist das schon etwas merkwürdig. Oft steckt der Teufel aber im Detail, die Frage könnte ich schnelle beantworten, wenn ich den Bescheid sehen könnte. Die Familienkasse macht aus meiner Erfahrung viele, teilweise gravierende Fehler. Ich selbst habt`s sehr oft erfahren und war deshalb schon 2x beim Sozialgericht; beidemale gewonnen :-). Aus diesem Grunde habe Ich mir auch meinen eigenen Kinderzuschlagrechner programmiert - der ist verlässlich und berücksichtigt viele Individualitäten - anders als die zugänglichen 0815 Rechner im Internet.
Wenn Interesse besteht, rechne ich Eurenn Bescheid einfach mal schnell nach - natürlich kostenlos. Anschließend kann ich dir aber sagen, ob ein Widerspruch - wenn der Bescheid vom 28.10.12 ist, hast dafür ja noch knapp 14 Tage Zeit - Erfolg hätte oder auch nicht.
Schöne Grüße aus dem Norden
Also ich habe auch dasselbe erlebt heute. Unser Antrag ab September 2012 wurde heute brieflich komplett abgelehnt wegen den selben Gründen wie oben. Nur waren es bei uns andere Beträge. Auch bei mir war aber die November Abrechnung abgegeben worden, die Weihnachtsgeld beinhaltet. Wäre es möglich das du mir das mal durchrechnen könntest, damit ich weiss wie ich meinen Widerspruch formulieren kann.
Emailadresse redzonemaster80@yahoo.de
Wäre echt dankbar darüber.
MfG Björn Lang
Hallo, mir gings genau so. Warte heute noch auf ein Berechnungsbogen.Ich legte widerspruch ein mit Kopies vom kinderzuschlagrechner und es hat keine woche gedauert bis ich die Bewilligung bekam. Ich würde es euch raten legt widerspruch ein.
Lg
lege einfach mal wiederspruch ein und warte mal ab
das habe ich auch vor, allerdings möchte ich mein Widerspruch gut begründen können. Leider bin ich noch ganz frisch und muss noch das System der FamKa checken :) Ich hab 3 Tage lang am Telefon gehangen um jemanden im Servicebüro der FamKa zu erreichen. Ich fragte wegen dem Weihnachtsgeld, die Dame meinte, das Weihnachtgeld wird in der Regel auf einen Monat umgelegt, und ich kann ab Dezember wieder einen Antrag stellen. Da schaute sich noch mal mein Ablehnungsbescheid an, und dann sagte sie, ach das kann nicht stimmen, weil Ihr Antrag nicht für November sondern ab November ganz abgelehnt wurde. Frage wegen Mehraufwand-Wintergeld konnte sie mir auch nicht beantworten. Auskunft über Einzelheiten der Berechnung wollte sie mir auch nicht geben. Na toll, was für Service, ich weiss genau so viel wie vorher. Ich hab Sie gebeten, mir den Berechnungsbogen zu schicken, Sie meinte auch, ich soll den Widerspruch schreiben ohne auf den Berechnungsbogen zu warten, weil das ne Weile dauern kann, ca 3-4 Wochen bis ich den Berechnungsbogen zugeschickt bekomme!! Also, ich muss jetzt den Widerspruch ohne genaue Berechnung schreiben und ihn noch gut begründen können.
Hallo,
der Beitrag ist schon älter, aber ich hoffe trotzdem auf Antwort.
Wir haben heute eine Ablehnung und Rückforderung bekommen.
Kann mir das evtl. jemand durchrechnen, ob das so stimmt?