Wie lange muss sich der Feger vorher anmelden?
Unser Schornsteinfeger hat 8tage vor dem Termin eine Ankündigung zur Überprüfung in den Briefkasten gelegt. Ich war allerdings 2 Wochen nicht da und könnte dadurch unwissend den Termin nicht einhalten. Er hat hat es sofort beim Amt gemeldet. Als ich wieder da war habe ich selber einen Termin bei ihm vereinbart und auch durchgeführt. Trotz dem habe ich einen Bußgeld Bescheid über 130 euro bekommen. Ist das rechtens? Wie lange vorher muss er sich ankündigen?
4 Antworten
Dann hast du aber auf vorherige Ankündigungen deines Schornsteinfegers nicht reagiert.
Wenn du nur zwei Wochen weg warst und der Schornsteinfeger eine Meldung ans Amt macht, dann ist der erste Brief vom Amt an die kostenfrei! Ein Bußgeld gibt es erst mit dem zweiten Brief vom Amt.
Der erste Brief vom Amt ist aber imm Kostenfrei also kannst du bei einem Brief vom Amt kein Bußgeld in Höhe von 130 Euro erhalten haben.
Nein, mir wird nur der eine Termin vorgeworfen. Mehr gab es nicht
gehe zur Kreisbehörde und und rede mit ihnnen würde ich auch nicht bezahlen,bevor das du weg warst hast du schon gewust von dem Termin wen ja haste es halt versäumt von diraus den Termin neu machen
ich habe zurzeit keinen schorni er ist schwer krank er wird auch seinnen Beruf nicht mehr ausüben können vieleicht kriegen wir demnächst einnen neuen
Der erste Brief der Kreisbehörde ist immer kostenfrei - erst beim zweiten Schreiben gibt es ein Bußgeld.
würde ich trotzdem nicht zahlen den zweiten Brief: Bevormundung !!!
Termin für was denn? Nur für das Fegen? Dann ist das sicherlich nicht rechtens - wie dein Beispiel zeigt, kann man ja einfach im Urlaub oder Krankenhaus sein. Wenn du aber vielleicht vorher schon fünf mal nicht reagiert hast... Wofür soll denn das Bußgeld sein?
T3Fahrer
Der erste Brief vom Amt ist in einem solchem Fall immer ohne Bußgeld! Bußgeld wird erst ab dem zweiten Brief vom Amt fällig!
Vorwurf zum Bußgeldbescheid. : Sie haben die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten an den kehr und prüfungspflichtigen Anlagen auf ihrem Grundstück nicht fristgemäß durchführen lassen obwohl sie als Eigentümer verpflichtet sind.
Ich würde Kontakt mit der Bußgeldbescheid-ausstellenden Stelle aufnehmen und den Sachverhalt darlegen. Idealer Weise hast du vielleicht vorher schon einen Termin mit dem Schornsteinfeger ausgemacht, den du vorweisen kannst, das macht dann sicherlich noch zusätzlich einen guten Eindruck. Am Rande sei bemerkt, dass du nicht zwingend diesen (Betirks)Schornsteinfeger wählen musst (zum Beispiel, weil du dich über dessen Vorgehensweise geärgert hast), sondern freie Wahl hast. Seit einigen Jahren bist du nicht mehr auf dem Bezirksschornsteinfeger zwingend angewiesen!
@harmesbachtal: warum Bevormundung? Du bekommst vom Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid, in diesem sind alle Arbeiten an deinen Feuerungsanlagen mit einem Zeitfenster vermerkt. Diese Arbeiten kannst du auch von einem freien Schorni ausführen lassen, du musst hier nicht den Beziksschorni nehmen. Dem Bezirksschorni muss nur nachgewiesen werden mittels einem Formblatt, das die Arbeiten erledigt wurden. Sollte das nicht der Fall sein ist der Bezirksschorni verpflichtet die Behörde zu informieren. Die Behörde schreibt dir dann und fordert dich auf die Arbeiten bis zu einem bestimmten Termin zu erledigen. Dieser erste Brief der Behörde ist kostenfrei! Solltest du auch in dieser Frist meinen nicht reagieren zu müssen dann bekommst du einen weiteren Brief mit einem Bußgeld.