Kann man Bußgelder mit in eine Privatinsolvenz nehmen?
Guten Abend, ich habe folgende Frage, Ich möchte demnächst in Privatinsolvenz gehen, habe bereits einen Termin bei der Schuldnerberatung, aber wollte gerne vorher schon wissen, ob ich Bußgelder wegen falsch parken mit in die Insolvenzmasse nehmen kann ?
Es handelt sich dabei um Ca. 700€
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Nein, natürlich sind die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
§ 302
Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1.Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist; der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden;
2.Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
3.Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Meines Wissens bleiben Steuerschulden bestehen, das dürfte auch für Bußgelder gelten
Aber ich denke (ohne dass ich auf die Schnelle was gefunden habe), dass so etwas auch eine vbuH ist. Dass man so etwas nicht in die Insolvenz nehmen sollte, da das ja entsprechend Strafen sind.
Allerdings sollte man zwischen Bußgeldern und Vertragsstrafen bei Privatparkplätzen unterscheiden. Zweiteres sind rein zivilrechtliche Forderungen und ob das eine vbuH im Einzelfall darstellt, ist ja nicht wirklich zwingend.
Nein, Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung sind nicht von der Restschuldbefreiung erfaßt, nachzulesen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__302.html
unter Nr. 2.
Steuerschulden, Bußgelder und Geldstrafen bleiben bestehen.