Wie lange muß man Wassergeld zurückzahlen?

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Zunächst wäre hier Beweis anzutreten, dass dem so war. Darüber hinaus sehe ich hier die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist greifen. Insofern hier ein Straftatbestand unterstellt wird (Betrug, Urkundenfälschung), sähe es vermutlich anders aus. Ich rate dringend einen Anwalt zu konsultieren (zunächst Beratungsbeihilfe beantragen, danach bei Bedarf Prozesskostenhilfe, beides setzt Bedürftigkeit voraus). Falls Rechtsschutzversichertung besteht, Deckungszusage einholen. Aus der Aufforderung zur Selbstablesung muss ersichtlich sein, wie abzulesen ist (unter Weglassung der Kommastellen).