Wie lange muss ich einen zugesagten Artikel bei Ebay Kleinanzeigen "reservieren"?
Hallo,
ich wollte mich nur mit Leuten, die sich gut mit dem Gesetz auskennen, kurz einmal kurzschließen:
ich habe einen Artikel (Grafikkarte) bei Ebay Kleinanzeigen inseriert. Es gibt eine Person, mit der ich bereits einen Trefftag klargemacht hatte, welcher dann von seiner Seite aber abgesagt wurde. Aus Kulanz fragte ich ihn, wann er denn dann Zeit hätte, weil ich die Karte verkaufen möchte, da sich bereits einige andere potentielle Käufer gemeldet hatten.
Er schrieb: weiß noch nicht, ist mir zu stressig, deshalb Freitag oder Samstag.
Ich antwortete: okay, sollte es trotzdem am heutigen Tag (den Donnerstag) klappen, bitte ich um einen Anruf.
Seitdem kommt nichts mehr. Jetzt die Frage: gibt es da nu eine gesetzliche Zeit, die ich dann tatsächlich die Karte freihalten muss oder kann ich die Karte an den verkaufen, der zuerst zuschlägt?
Denn ich schrieb ihm bereits, dass ich die Reservierung gegen 21 Uhr aufheben werde, da ich die Karte loswerden möchte und nicht dem Käufer hinterher rennen mag.
Bitte nur Antworten, wenn sich mit der Gesetzeslage ausgekannt wird. Ein "ich glaube..." oder "ich denke..." wird mir nicht helfen.
Vielen Dank! :D
1 Antwort
hat nix mit dem gesetz zu tun, der zuerst zahlt kann kaufen. mach ihm einen vorschlag, wenn er da nicht kann oder kommt geht es an den nächsten . so sagst du es ihm ganz deutlich, du brauchst nicht ewig reservieren
du musst es ja nicht dem ersten verkaufen , du darfst dir den käufer selber aussuchen
Gut, den Vorschlag hab ich ja gemacht: ab 21 Uhr heb ich die Reservierung auf und dann kriegt der Nächste die Karte.
Dann wär die Frage somit eigentlich beantwortet :D
Die Frage, die ich mir stelle ist: bin ich mit dem "okay, sagen sie bescheid, wenn es doch noch klappt" schon einen rechtsverbindlichen, schriftlichen Kaufvertrag eingegangen?