Wie lange kann mein Vermieter unsere Anteile zurückhalten?
Hallo
wollen in eine größere Whg. ziehen,wir haben bei unserem jetztigen Vermieter (Genossenschaft) Anteile.Die 3 Monate Kündigungsfrist ist einleuchtend,Stimmt es das der Vermieter das Geld bis zu 1 Jahr zurückhalten kann???Bevor er uns das Geld auszahlt???
Denn ohne dieses Geld können wir die neue Whg. nicht bekommen.
Kennt sich da jemand aus???
vielen Dank schonmal
5 Antworten
Ja, das ist so bei Genossenschaftsanteilen. Bin auch "zahlendes Mitglied". Ihr müsst sogar darauf achten ob die Mitgliedschaft evtl. seperat gekündigt werden muss. Wenn ihr den Mietvertrag gekündigt habt ist bei manchen Genossenschaften nicht gleichzeitig die Mitgliedschaft gekündigt, also die Anteile. Bitte also Anteile extra kündigen, vorsichtshalber. Das Jahr ist legitim, steht gewiss irgendwo im "Kleingedruckten". LG
Du meinst die Kaution?
Die darf der Vermieter - falls er bei der Übergabe der Wohnung was zu bemängeln hat - bis zu sechs Monate noch zurückhalten. Spätestens nach sechs Monaten muß er die Kaution zurückzahlen (bzw. eine Abrechnung vorlegen). Danach darf er noch einen Anteil zurückhalten, wenn für die Nebenkosten eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Könnt Ihr das Geld für die Übergangszeit nicht eventuell ausleihen, z.B. im Verwandten- und Freundeskreis?
Richtig Anteile!!! bei der Kaution kenne ich die Gesetzeslage!!! hatte vorher immer Kaution,nun aber eben Anteile. und da ist es anders,trotzdem danke!!!
Ach - Pardon.
Das steht aber im Genossenschafts-Vertrag. Man ist dort ja mal Mitglied geworden.
Die Satzung ist maßgebend. In der Regel, kommt es nach der a1600180112ertreterversammlung zur Auszahlung der Anteile. Die Kündigungsfrist ist zu beachten. Wird diese verpasst, verlängert es sich um ein weiteres Jahr. MfG
Ja,kann er.Bei manchen Genossenschaften sind das sogar zwei Jahre.Kommt wohl auf die Genossenschaftssatzung an.Meine Eltern betrifft das nämlich auch,und die haben sich da mal schlau gemacht in der Sache.
Nachdem Genossenschaftsanteile erworben wurden, kann erst im Laufe des Jahres wo die letzten Mitgliederversammlung erfolgt ist zum Ende des folgenden Jahres gekündigt werden. So viele Genossenschaftsregeln. So ist es mir geläufig.
Wenn falsch, bitte Korrektur,
Nein,er meint die Genossenschaftsanteile.