Wie lange dauert es in der Regel bei einer Anzeige wegen Unterschlagung bis die Angezeigte davon erfährt und ab wann braucht man ein Rechtsanwalt?
Ich habe vor ca. 11 Tagen eine Strafanzeige einer Bekannten bei der Polizei erstattet, da diese mehrere meiner Eigentümer mir nicht mehr zurückgeben will.
Nun meine Fragen.:
1. Wie lange dauert es bis sie von der Anzeige erfährt und ggf. darauf reagieren kann und ab wann brauche ich einen Rechtsanwalt
5 Antworten
Die "Bekannte" bekommt von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen "Anhörungsbogen" nach Hause geschickt. Sie muss allerdings weder zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen noch die Fragen auf dem Anhörungsbogen beantworten.
Wenn die Dame zur Beschuldigtenvernehmung war oder auch nicht bzw. den Anhörungsbogen zurück geschickt hat oder auch nicht, könnte es sein dass man an Dich noch Fragen hat und Du evtl. noch eine Vorladung als Zeuge bzw. Anzeigeerstatter bekommst. Diesen Termin wahrzunehmen dürfte ja dann auch in Deinem Interesse sein.
Danach wird der "Vorgang" bei der Polizei erst mal geschlossen und geht zur zuständigen Staatsanwaltschaft.
Jetzt musst Du natürlich selbst wissen, ob Du für diese Sache einen Rechtsanwalt brauchst.
Wenn Du eindeutig belegen kannst, dass die Sachen Dir gehören, kannst Du Dir den Rechtsanwalt sparen. Der kostet auch nur Geld, wenn Du keinen Rechtsschutz hast.
Das hängt davon ab wieviel zu tun ist und wann der Staatsanwalt es für notwendig erachtet sie vorladen zu lassen.
Einen Rechtsanwalt brauchst Du in dieser Sache zunächst nicht, denn um alles Weitere kümmert sich der Staatsanwalt.
Die Polizei ist oft überlastet aber Du bekommst normalerweise eine Nummer mit der Du bei der Polizei nachfragen kannst auch wegen brauche ich einen rechtsanwalt
Da hast du etwas entscheidendes übersehen.
Die Anzeige betrifft nur den strafrechtlichen Tatbestand! Sie wird ggf für die Unterschlagung strafrechtlich belangt.
Aber die Herausgabe der Sachen musst du parallel zivilrechtlich klagen, und DAFÜR brauchst du einen Anwalt.
Ja, das wäre für sie natürlich besser. Und in den meisten Fällen passiert das auch. Aber es gibt Menschen, die sind einfach nur blöd und brauchen nicht nur einen, sondern zwei Schuss vor den Bug.
Das kann man so nicht sagen. Bei kleineren Orten geht das wohl schneller als in der Großstadt.
Rechtsanwalt brauchst du erst, wenn es eine Berufsverhandlung geben würde vor dem Landgericht.
Das verstehe ich nicht, wäre es nicht besser für die Frau wenn sie die Sachen noch vor der Verurteilung freiwillig und mit Einsicht und Reue zurück gibt da es sich dann Strafmildernd auf das Urteil auswirkt?