Wie lange darf man Rückwirkend einem Schüler einen Verweis erteilen?Meinr

3 Antworten

Schüler, die sich in der Vergangenheit mehrfach den Anweisungen des Lehrers widersetzt haben und auffällig waren, dürfen jederzeit von der Teilnahme an Klassenfahrten und außerunterrichtlichen Veratstaltungen ausgeschlossen werden und nehmen in dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teil. Schließlich hat der Lehrer in dieser Zeit die Aufsichtspflicht und hat bei mehrtägigen Klassenfahrten die Verantwortung für das Wohl aller Kinder, Wenn er von vornherein weiß, dass ein Schüler sich voraussichtlich nicht einordnen kann, kann dieser ausgeschlossen werden. (Das habe ich in meiner Lehrerlaufbahn bereits mehrfach gemacht, wo ich als Lehrer nicht mehrere Tage die Verantwortung für ein sehr verhaltensauffälliges Kind rund um die Uhr übernehmen kann, schließlich gibt es da ja noch 25-30 andere Kinder, die auch meiner AUfmerksamkeit bedürfen)

Was Verweise und Abmahnungen betrifft, normalerweise sollten die zeitnah erfolgen. Bei uns ist das spätestens eine Woche nach dem Vorfall. Eine Verwaltungsvorschrift gibt es da meines Wissens nicht. Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit der Schulleitung suchen.

der ist aber nicht gut erzogen ;)

Das koennen wir hier alle nun sehr gut beurteilen, da wir ja nun alle Einzelheiten genuegend kennen.
Das war Ironie. Wenn man nicht weiss, um was es ueberhaupt geht, wie soll man da etwas dazu sagen koennen?!