wie lange darf ich ein paket vom nachbarn aufbewahren?
habe jetzt bestimmt schon zwei monate ein paket von meiner nachbarin bei mir zu stehen....sie sieht mich und spricht mich nicht darauf an da ich auch nicht immer dran denke, weil ist ja nicht mein ding und ich mein kopf voanders habe anstatt ihr dämliches paket spreche ich sie auch nicht drauf an...
wa soll ich tun, was ist mein recht bzw pflicht?
13 Antworten
Grundsätzlich gilt:
Wer ein Paket annimmt, das nicht für ihn bestimmt ist, muss dafür sorgen, dass es an den richtigen Empfänger gelangt. Wenn dieser nicht anzutreffen ist, muss er schriftlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Paket auf ihn wartet und zu welchem Zeitpunkt er es abholen kann.
Wenn der Empfänger es nicht holt und man es nicht länger aufbewahren will, muss man es auf eigene Kosten zum Absender zurückschicken.
Auf gar keinen Fall darf man es öffnen oder behalten. Das ist kriminell, da gegen das Postgeheimnis verstoßen wird.
Du bist ja ein toller Nachbar!! Wenn die gute Frau keinen Zettel vom Boten im Briefkasten hatte, das etwas bei Dir abgegeben wurde, kann sie Dich auch nicht darauf ansprechen. Hoffst vielleicht, Dir das irgenwann unter den Nagel reißen zu können.
quatsch, du darfst das nicht behalten. Vielleicht ist ihr das unagenehm? Vielleicht weiß sie nicht dass du es hast? Sobald du das Paket annimmst, dann bist du VERPFLICHTET es ihr zu geben und nicht zu warten bis Sie es sich holt oder einfach warten bis sie es möglicherweise vergisst, sowas macht man nciht unter Nachbarn! Stell dir vor jemand behält eins deiner Pakete? Da hast du deine Antwort, vor der Tür legen kannst du's auch net, wenns weg ist bist du dafür verantwortlich!
warum stehts dann bei Dir rum? stört das nicht beim aufräumen...
Ich mein ja nur, dann hättest du es net annehmen sollen, musst es jetzt schnell loswerden wenn es dich nervt! Aus diesem Grund hab ich nun aufgehört ständig die Pakete meiner Nachbarn abzufangen, also nciht ständig aber oft das nervte mich auch, aber du bist verpflichtet! Na du musstes doch unterzeichnen oder? Sobald du unterzeichnest hast du darüber die Verantwortung, ist doch so oder täusch ich mich?
neeeee DU täuscht Dich nicht! ;-)))
Was ist denn schon dabei, wenn Du deiner Nachbarin einen Zettel an die Tür klebst, das Du ein Paket von Ihr empfangen hast.
Jetzt nach 2 Monaten ist wahrscheinlich das Paket bzw. der Inhalt nicht mehr akut. Da Du rechtlich die Verantwortung für das Paket mit dem Zeitpunkt übernommen hast, als Du es entgegengenommen hast, musst Du jetzt auch für alle eventuellen Kosten aufkommen....
War das Deine Bequemlichkeit wert?
vielleicht weiß sie garnicht, daß du es hast. Die Post schmeißt nicht immer eine Benachrichtigung ein. Wenn du wieder dran denkst, geh einfach rüber mit dem Paket und klingel bei ihr. Oder wenn sie nicht da ist, schmeiß einen Zettel in ihren Briefkasten, daß du ein Paket für sie hast.
wer sagt das ich verpflichtet dazu bin...und unter den nagel will ich mir das auch nich reißen...war nur ne frage...