Wie lange darf Ein Pflegeheim ohne einen PDL sein?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Regel geben die Verträge mit den Kassen 6 Monate vor bis eine neue PDL gefunden sein muss. Es kann aber auch Verlängerung der Frist bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Gibt es keine PDL mehr, oder die Pflegeeinrichtung hat keine exen mehr, so kann die Einreichtung nach einer Übergangsfrist, zum finden entprechenden Personals von den Kassen die Zulassung entzogen bekommen, wenn die Stellen der exen nicht besetzt sind.

Es wird ja dann jemand kommissarisch machen und auch alles mit "i.V." abzeichnen, was durch die Pflegedienstleitung abzuzeichnen ist. Dies ist solang möglich, bis eine geeignete Person gefunden wurde, die den Posten der Pflegedienstleitung übernimmt. Das kann aufgrund des Pflegekräftemangels durchaus auch mal länger dauern.

Babe22 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 12:12

Alles klar. Danke für die Tips .es ist meine meinung gewesen, mehr nicht ...ahaaa haaa...dann wünsche ich Ihnen einen noch Guten Tag. Und viel Glück das Rechtsystem in aufrecht zu halten. ciao

Babe22 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 11:39

ich beschuldige niemanden oder will hierdurch irgendwas bezichtigen oder noch irgendwas aufweisen. mal locker bleiben nä. was du Grad machst ist auch nicht Grad das beste um mich hier zu belangen. ich weiß wohl was passiert. vielleicht sollst du das mal nicht so ernst nehmen und ein auf Polizei machen. ich habe nach einer Meinung gefragt und nicht wie man jemand in die höhle schickt.nur mal so . ja . also bevor das jetzt in irgendeiner weise weiter ausharrt ....schließen wir nun das Thema. ich brauche mich damit nicht mehr zu befassen. wenn du diese Belege haben willst , fahr in ein Heim mit versteckter kamera.dann kannst du da selber dich damit auseinander setzten. also viel Spaß

DerTroll  03.08.2016, 11:52
@Babe22

ich beschuldige niemanden

Doch, du sagst ganz klar, daß Gelder fließen und deshalb trotz der
Mißstände die MDK-Prüfung bestanden wird. Das ist eine klare
Beschuldigung.

was du Grad machst ist auch nicht Grad das beste um mich hier zu belangen

Woraus schließt du, daß ich dich belangen will? Ich will nur, daß du, wenn du solche Anschuldigungen machst, dies auch belegst!

vielleicht sollst du das mal nicht so ernst nehmen und ein auf Polizei machen.

Ich mache nicht auf Polizei, aber ich nehme grundsätzlich alles ernst. Und Recht und Ordnung ist mir sehr wichtig! Und gerade wenn es um die Pflege von Menschen geht, ist das auch nichts, was man nicht ernst nehmen darf.

ich brauche mich damit nicht mehr zu befassen. wenn du diese Belege haben willst , fahr in ein Heim mit versteckter kamera.dann kannst du da selber dich damit auseinander setzten.

Das siehst du falsch. Du hast die Behauptung aufgestellt. Und wenn du solche Vorwürfe tätigst, liegt es an dir, dies zu beweisen. Und die Aufforderung, einfach Aufnahmen mit versteckter Kamera dort zu tätigen ist rechtlich gar nicht zulässig. Also deine Vorstellungen vom Rechtssystem sind doch sehr merkwürdig!

Babe22 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 11:16

Ja sorry, aber es ist leider so in der Pflege.

DerTroll  03.08.2016, 11:22
@Babe22

Dann beleg das! Wenn du das nachweisen kannst, würdest du einen großen Skandal aufdecken. Also wenn wirklich nicht tragbare Pflegezustände vom MDK trotzdem gut bewertet werden, nur weil Bestechungsgelder gezahlt wurden, wäre es ein Grund, das ganze System über den Haufen zu werfen. Und wie gesagt, du machst da sehr schwere Vorwürfe. Wenn man so etwas sagt, muß man das immer belegen können! Mir ist bekannt, daß die Einrichtungen durchaus Pläne haben, wie man die Prüfer des MDK betreut, damit die einen guten Eindruck gewinnen. Das halte ich im gewissen Rahmen noch für legitim. Aber was du jetzt machst, ist die Bezichtigung von Straftaten (Vorteilsnahme). Wenn dir so etwas bekannt ist, solltest du es auch zur Anzeige bringen und, wenn du keinen Beleg dafür hast, solltest du solche Äußerungen nicht tätigen!

Babe22 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 09:50

Alles doch Geldwäscherei , heut zu Tage . Eine Hand wäscht die Andere. ätzend sowas....die müsste man genau so Anzeigen dürfen , das sie ihre Arbeit bescheisen .....

DerTroll  03.08.2016, 10:25
@Babe22

Das sind jetzt schwere Beschuldigungen. Wenn du so etwas sagst, dann hätte ich gern Belege dafür.

Babe22 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 11:50

Ja ist logisch , doch leider nicht immer umzusetbar. Danke für die Antwort

DerTroll  02.08.2016, 11:52
@Babe22

Wenn es nicht umsetzbar ist, muß die Einrichtung schließen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß so eine Einrichtung die Prüfung durch den MDK übersteht.

Babe22 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 17:50

ok danke, also heißt wenn die letzte Examinierte Kraft geht. ist aus und vorbei für das Heim .

DerTroll  01.08.2016, 20:10
@Babe22

Das sowieso. Ich habe die Werte nicht im Kopf, aber auf eine bestimmte Anzahl an Pflegebedürftigen muß eine examinierte Pflegekraft kommen. Und damit ist nicht gemeint, daß dann eine examinierte Pflegekraft die Pflegedienstleitung übernimmt und den ganzen Tag nur im Büro sitzt und die eigentliche Arbeit hilfskräfte erledigen. Es muß schon sichergestellt sein, daß examinierte Pflegekrafte in die Pflege involviert sind und zur Stelle sind. Das übrigens in jeder Schicht!