Wie lange darf der Lehrer mein Handy behalten?

22 Antworten

Hallo Lars1234,

Der Lehrer, darf das Handy 1 Woche nicht behalten. Das ist dann Diebstahl, und deine Eltern können den Lehrer wegen Diebstahl anzeigen. Der Lehrer ist dazu verpflichtet, dein Handy dir am Ende des Schultages zurückzugeben. Wenn er das nicht macht, dann geh zu der Schulleitung und melde eine Beschwerde über den Lehrer. Die Schulleitung muss gegen den Lehrer etwas unternehmen. Ansonsten doht Ärger mit dem Schulamt.

Mfg: Zocker525

kommt auf die schulordnung an bei meiner alten schule wars eine woche, jetzt ham wir die regel man muss einen kuchen backen

 

 Der darf!

Da das Schulgesetz nichts regelt, gilt die Schulordnung der Schule.

Hier mal ein Auszug aus der Schulordnung meiner ehemaligen Schule, Zitat Anfang:

Handys

Jeglicher Gebrauch, sowohl eines Handys als auch anderer digitaler Aufnahmegeräte (u.a. MP3-Player, Digicam) ist auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Schulgebäude nicht gestattet Die Geräte bleiben ausgeschaltet und sind unsichtbar in den Taschen unterzubringen.

Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und kann nur von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat wieder abgeholt werden.

Die Schule übernimmt keine Haftung für die Geräte.
Weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen behält sich die Schulkonferenz vor.

Zitat Ende

 

Besorg dir deine Schulordnung, da steht es drin.

Achja hier das hab ich grad gefunden:  auch wenn es in der Schulordnung so steht, dürfen dinge wie handys nicht länger einbehalten werden als der schultag selber dauert! Das einzige was vom Lehrer als zusätzliche Strafe eingesetzt werden kann ist eine Benachrichtigung an die Eltern bzw ein Vermerk das die Eltern das Handy abholen müssen! Aber behält er das Handy länger ein kann er sich u.U. und je nach Auslegungssache strafbar machen (fragt mich nicht inwiefern, habs fast 1:1 übernommen von unserm RA). Als pädagogische Massnahme kann man das auch nicht betiteln. Während des Schultages haben die Lehrer eine Aufsichtspflicht, aber wenn der Schultag endet müssen Privat-Eigentum (ausser es handelt sich um Gegenstände die gegen das Gesetz oder gefährlich wie z.b. Messer usw sind) an den Eigentümer, sprich den Schüler ausgehändigt werden! Hier kann sich auch eine Schulordnung nicht gegen das bestehende Eigentumsgesetz stellen!

jasahd  24.03.2011, 18:20

Das ist nur bedingt richtig (ich spreche von der obigen Antwort!). Die Schulordnung ist maßgebend, allerdings soll ein Handy (oder ein anderer Gegenstand) laut Gesetz "zeitnah" zurückgegeben werden. Das ist allerdings ein dehnbarer Begriff.

romar1581  24.03.2011, 18:19

Nicht ganz richtig, meistens ist das Handy Eigentum der Eltern. Deshalb wird es an die Eltern ausgehändigt. Das Eigentum bleibt unbestritten und wird auch nicht angetastet. Da sich der Schüler aber über ein bestehendes Verbot hinweggesetzt hat, dürfen auch disziplinarische Mittel eingesetzt werden.

Ach jo!!! Hier wird persönlicher Wunsch mit der Rechtslage doch sehr stark verwechselt. "Diebstahl" ist ein völlig anderer Tatbestand. Bei einem Diebstahl hat der Dieb nicht die Absicht, die gestohlenen Gegenstände zurückzugeben. Das ist bei der Wegnahme eines Handys NICHT der Fall. Und mit dem Persönlichkeitsrecht müsst ihr auch nicht ankommen. Es bleibt euch doch überlassen, ob ihr das Handy im Unterricht rausholt oder nicht. Klar muss es da eine Regelung geben, die das verbietet, sonst würde ja jeder nur noch tippend im Unterricht sitzen, wenn es keine Konsequenzen gäbe. Die meisten Landesschulgesetze in Deutschland lassen es zu, dass Gegenstände (z.B. auch Handys) weggenommen werden dürfen.