Laut Schulgesetz keine 6 bzw 0 Punkte?

7 Antworten

Kommt darauf an, wie "heftig" der Täuschungsversuch wohl war. Es gibt da diverse Abstufungen der Bestrafung, aber bei einem schweren Täuschungsversuch (Spickzettel) kann (und wird) die Arbeit mit einer 0 bzw. 6 bewertet werden. Zwar kannst du versuchen Widerspruch einzulegen, allerdings ist das meist aussichtslos. In einigen Schulformen wie z.B. im Gymnasium gibt es meines Wissens auch keinen wirklichen Spielraum (in Sachsen z.B. MUSS ein Lehrer bei einem Täuschungsversuch sogar die 6 geben; §25 SOGY)... kann aber geringfügig von Bundesland zu Bundesland abweichen, sodass im Einzelfall der Lehrer oder Direktor das letzte Wort hat. Meines Wissens nach ist aber spätestens in der Oberstufe eine Täuschung definitiv eine 6.

Also: Wer meint in Klausuren schummeln zu müssen, der hat es auch nicht besser verdient... und im Prinzip kann man da sogar noch froh sein... An einigen Universitäten,vor allem bei Staatsexamensstudiengängen, kann ein Täuschungsversuch mit sofortiger Exmatrikulation (oder zumindest eine wenig wohlwollende Prüfung und Bestrafung durch einen Ausschuss) oder im Falle eine Examensprüfung oder wesentlichen Hausarbeiten sogar mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt werden.

Das ist ein Täuschungsversuch und darf sehr wohl mit 0 Punkten bestraft werden. Es reicht meist schon, wenn der Lehrer sagt, dass Handys abgegeben werden sollen und er dann eins bei einem Schüler aus der Tasche rausgucken sieht.

Es gibt aber auch Lehrer, die nur die Aufgaben nicht bewerten, die auf dem Spicker standen.

Wo genau steht das denn?
Meinen Infos nach wird ein Betrugsversuch mit einer 6 geahndet

In welchem Gesetz steht das denn?

Natürlich darf es bei spicken eine 6 geben

sunrise222 
Beitragsersteller
 01.11.2015, 12:30

Nein

Nordseefan  01.11.2015, 13:52
@sunrise222

doch, klar! Spicken ist ein anderes Wort für Unterschleif und da gibt es nun mal eine 6. ist ja auch klar, sonst würde ja jder spiecken