Was tun gegen Mieter die permanent meinen Balkon unter Wasser setzen?
Drei bis viermal die Woche ist auf meinem Balkon Land-unter. Das Wasser kommt von den neuen Mietern über mir. Ich habe auch schon mit der Frau gesprochen, angeblich spielt ihr kleiner Sohn gern mit Wasser (schwer vorstellbar bei der Menge Wasser). Meine Bitte, das zu unterlassen hat leider nichts gebracht. Heute lief das Wasser wieder 2 x in Strömen. Es kann doch nicht sein, dass ich als Wohnungseigentümerin keine Rechte gegenüber Mietern habe. Weiß jemand Rat, was ich tun kann. Ist das Sachbeschädigung?
6 Antworten
Als Wohnungseigentümer hast du ja sicher eine Hausverwaltung. Diese wäre dafür zuständig, den tatsächlichen Eigentümer der oberen Wohnung anzuschreiben, damit dieser auf SEINEN Mieter einwirkt, das zu unterlassen. Wenn das Kind gerne mit Wasser spielt, soll es in den Garten gehen und in Pfützen plantschen.
Ohh nein kleine spielende Kinder furchtbar. Schlag der Mutter doch vor ihr Kind vor den TV zu setzen. Dann hast du deine Ruhe, die Mutter auch und die Entwicklung des Kindes wird optimal gefördert.
Leider bedenken soetwas aber viele Mieter nicht - und es interessiert sie auch nicht.
Sie kann mit dem KINT auch auf IHREM Balkon spielen!
Es geht doch gar nicht um das spielende KInd. Ich wäre auch angepisst, wenn mein Balkon ständig unter Wasser stünde und Mutti oben ihrem Kind wohl noch sagt.: " Haste fein gemacht!" Alles hat seine Grenzen.
Die Mutter kann mit dem Gör raus.
Spielende Kinder sind - fast - immer zu tolerieren. Die Menge von "in Strömen" solltest Du möglichst erfassen/abschätzen können.
- Der juristisch richtige Weg ist auf jeden Fall, sich an den Eigentümer der oberen Wohnung zu wenden.
- Vermutlich steht auch bei Euch demnächst eine Eigentümerversammlung an. Stelle als Tagesordnungspunkt über Eure Verwaltung "sachgemäße Nutzung der Balkone" zur Ergänzung der Hausordnung ein. Du solltest gleich eine Formulierung wählen, dass Dein Problem mit erfasst ist. Das könnte auch bei wiederholtem Fehlverhalten eine separate Entwässerung des Balkones aus baulicher Sicht bedeuten (kleine Rinne mit Speier auf Kosten des Sondereigentümers !).
- Des weiteren ist zu prüfen, ob in der Wohnung darüber ggfs. ein Planschbecken auf dem Balkon aufgestellt wird. Das ist in der Regel statisch gar nicht zulässig !!! Dann wird das Thema auf jeden Fall diskutiert und ggfs. eine Änderung beschlossen.
- Eine Sachbeschädigung am Gebäude (Deinem Balkon) dürfte kaum nachweisbar sein. AUSSER: Das Wasser zieht an der Unterseite der Balkonplatte in Richtung Haus. Das gibt langfristig Schäden!
- Anders ist es mit dem Mobiliar. Fotografieren/Dokumentieren ist hier die oberste Devise und wieder an den Eigentümer von oben wenden.
Ich persönlich würde auf jeden Fall zuerst das Gespräch "unter Eigentümern" suchen.
a) was ist denn das für ein Balkon (Stahlbau8 vorgestellt mit Lattenrost, Betonplatte massiv, …)?
b) wie kommt das Wasser auf Euren Balkon?
.... also eine WEG, dieser gehört ja dann der Balkon. Zuständig somit deren Verwalter. Was sagt denn der dazu?
Wende dich an den Eigentümer der oberen Wohnung. Der ist ihr Vermieter und hat dafür Sorge zu tragen, dass andere durch seine Mieter nicht übermäßig belästigt werden. Auch wenn der Zwerg oben gern mit Wasser spielt - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Kind mit solchen Mengen Wasser spielt, dass der Balkon darunter auch unter Wasser steht. Oder haben die oben ein Planschbecken aufgebaut und das Kind schüttet den Inhalt fröhlich nach unten? Kind hin oder her - die Eltern können nicht alles durchgehen lassen.
Lieben Dank für deine Antwort. Die Ausrede "Kind" habe ich nie geglaubt. Bei einer solchen Menge Wasser sehr unwahrscheinlich. Es ist mir ein Rätsel, was die da oben machen.
Wie gesagt - wenns das Kind war, dann tippe ich tatsächlich auf Planschbecken.
Toller Kommentar, aber mit Null Ahnung, Entschuldigung.
Vor ein paar Wochen wollte jmd. bei gf.net einen aufblasbaren Pool auf den Balkon stellen. Der Balkon ist dafür statisch nicht ausgelegt ...