Wie kann ein Unternehmer (selbstständig) einen PC von der Steuer absetzen?
Hallo, angenommen Person X hat ein eigenes Unternehmen und kauft sich einen PC im Wert von 3000 Euro und möchte diesen von der Steuer absetzen. Aufgrund dessen, dass das ein sehr hoher Betrag ist, kann man diesen Betrag nur über mehrere Jahre absetzen wie ich gelesen habe.
Wie sieht das aus mit der Mehrwertsteuer? Bekommt man die am Ende des Jahres "gutgeschrieben"?
Nochmal explizit: Wenn man einen PC im Wert von 3000 Euro absetzen möchte, wie viel Geld "spart" man sich dann durch "Gutschrift"? Ist die Chance einer Steuerprüfung höher, wenn man einen PC abgesetzt hat (Sei es nur einer)
Hypothetisch, kein reales Belangen versteht sich.
Liebe Grüße
Flo
6 Antworten
Als unternehmer sollte man aber wissen was zu den Betriebskosten zählt, wie die Anschaffungen "abgeschrieben" werden können und einiges mehr.
Die Umsatzsteuer bekommt der Unternehmer nicht zurück. Die gezahlte Mehrwertsteuer und die vereinnahmte Umsatzsteuer, werden bei der Umsatzsteuererklärung gegen gerechnet. Denn die Umsatz/Mehrwertsteuer ist ein Durchgangsposten. Beispiel: es werden waren eingekauft, die eine MwST von 1500e enthalten. Es werden Rechnungen geschrieben, auf denen 2000€ Umsatzsteuer/mehrwertsteuer ausgewiesen ist und vereinnahmt wurde. Somit werden 2000€ minus 1500€ gerechnet und der Unternehmer zahlt an das Finazamt 500€ Umsatzsteuer.
Betriebsgüter, die einzel verwendet werden können und 450€ nicht über steigen, können sosort in den Betriebsausgaben verbucht werden. Übersteigt der Wert die 450€, so müssen diese Betriebsgüter jährlich auf mehrere jahre verteilt, mit einem bestimmten Betrag in die betriebskosten einfließen. dadurch vermindert sich der betriebsgewinn vor Steuer. Mehr geschied aber auch nicht.
Wenn der Unternehmer Umsatzsteuer ausweist dann bekommt er die Umsatzsteuer sofort zurück, spätestens mit Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Die Vorsteuer wird nicht mit abgeschrieben.
Kurz gesagt: Die dem Unternehmer in Rechnung gestellte Vorsteuer verringert seine Umsatzsteuerzahllast. Dass er seine Umsatzsteuer 'zurück bekommt' ist zwar etwas unglücklich ausgedrückt, aber absurd würde ich das nicht nennen.
Wenn der Unternehmer den PC nicht weiter verkauft, sondern in seinem Unternehmen nutzt, dann bekommt er die Umsatzsteuer nach Abgabe seiner Umsatzsteuervoranmeldung, spätestens jedoch nach seiner Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück.
Angenommen ein Unternehmen macht 5000 Euro Gewinn und müsste davon 50 % versteuern. Zahlt also 2500 Euro Steuern. Würde er nun den PC von 3000 Euro 5 Jahre linear abschreiben, hätte er eine AfA von 600 Euro. Dh er muss nur noch 4400 Versteuern und spart so die 50 % von den 600 also 300
Diese Antwort ist leider so auch nicht OK. Der Unternehmer spart keine 300€ von den "abgeschriebenen" 600€ des PC kaufes. Diese 600€ vermindern den Betriebsgewinn vor Steuer um 600€. Was und wie viel er am Ende tatsächlich von der Steuer spart hängt von seiner Betriebsform ab. Ist er Einzelunternehmer, ( keine GmbH, GbR, limd. und so) so wäre der Gewinn, sprich sein Einkommen gleich Betribsgewinn und entsprechend deinem Beispiel. Gibt es eine bestimmte Betriebsform wie GmbH oder GbR oder eine Limd. so sieht die Berechnung schon wieder ganz anders aus, da er ja dann als Geschäftsführer auch noch seinen Gehalt erhält, der auch zu den Betriebskosten zählt.
5000 Euro Gewinn und müsste davon 50 % versteuern
Das wären 2.500
AfA von 600 Euro. Dh er muss nur noch 4400 Versteuern
Also wieder 1.900 mehr :-?
Tipp: das zweite Mal wurde der Begriff richtig verwendet.
Danke für die Antwort. Wenn ein Unternehmen mehr verdient, sprich mehr Steuern zahlt, wird der pc günstiger?
Bekommt ein Unternehmen, egal welche Größe, die MwSt so oder so "zurück"?
Das heißt Du kennst das Prinzip der Einkommensteuer nicht, fragst aber zuerst mal nach Abschreibung über mehrere Jahre.
Je höher die Einkünfte desto höher auch der Steuersatz.
Was vom Einkommen abgesetzt werden kann mindert das zu versteuernde Einkommen.
Ergo: Je höher die Einnahmen desto mehr wirken sich steuermindernde Beträge aus.
Kommt drauf an wie groß das Unternehmen ist. Wenn es z.B. nur ein Mitarbeiter ist, ist die Chance auf ne Prüfung höher als wenn es 3++ sind..
Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten...müsstest du doch als Unternehmer wissen. Ansonsten ganz normal abschreiben lassen den PC, so will es leider das Finanzamt. Aber die richtigen Tricks wird dir dein Steuerberater bei einer Tasse Kaffee erzählen ;-)
Der Fragende ist kein Unternehmer und wird es auch nicht , da kein "Kaufmännisches Grundwissen" vorhanden .
Helefant; Wie kommst du denn auf diese absurde Idde, dass ein Unternehmen die Umsatzsteuer vom Finazamt zurück bekommt?
Die Umsatzsteuer bekommt der Unternehmer nicht zurück. Die gezahlte Mehrwertsteuer und die vereinnahmte Umsatzsteuer, werden bei der Umsatzsteuererklärung gegen gerechnet. Denn die Umsatz/Mehrwertsteuer ist ein Durchgangsposten.
Beispiel: es werden waren eingekauft, die eine MwST von 1500e enthalten. Es werden Rechnungen geschrieben, auf denen 2000€ Umsatzsteuer/mehrwertsteuer ausgewiesen ist und vereinnahmt wurde. Somit werden 2000€ minus 1500€ gerechnet und der Unternehmer zahlt an das Finazamt 500€ Umsatzsteuer.