Wie ist die rechtliche Definition von Stadtgebiet
Es geht hier um die Hundesteuer, welche sich im Stadtgebiet für den Zweithund verdoppelt. Wir wohnen aber in einem separaten Ortsteil/Stadtteil, welcher irgendwann mal eingemeinded wurde; sind auch räumlich vom Stadtgebiet etwa 2km entfernt. Hat die Steuerregelung trotzdem seine Berechtigung, wenn wir ein ganz separater Ort sind und de facto nicht Stadtgebiet?
4 Antworten
Hallo,
die Bezeichnung "eingemeindet" sagt es bereits. Der Ortsteil gehört zu der Gemeinde, also dem Ort, der Stadt und ist somit Stadtgebiet.
Mit Stadtgebiet ist hier mit großer Wahrscheinlichkeit das gesamte Gebiet der Stadt gemeint, in dem die Hundesteuersatzung gilt.Das beinhaltet dann auch den Stadtteil, in dem du wohnst.
Offenbar verwechselst du da Stadtgebiet mit Stadtkern. Das Stadtgebiet umfasst den Stadtkern sowie sämtliche Stadtteile und darin liegende Flächen, selbst Feld-, Wald-, Wiesen- und Wasserflächen.
Das Stadtgebiet ist das ganze Gebiete, welches zu einer Stadt gehört. Damit ist nicht nur bebautes Gebiet gemeint, sondern auch unbebaute Gebiete wie Felder, Wälder und Wiesen und auch sämtlich Ortsteile.