Wie ist die Anrechnung von Weiterbildungszeiten bei der Rentenversicherung geregelt?
Liebe Leser, ich bin gerade dabei noch einige Zeiten für meine Rentenkontenklärung zusammenzutragen. Ich habe vom 5.2.-29.3.1996 eine Weiterbildung (Quallifizierungstest) absolviert, dieser war der Test für eine 18-monatige Weiterbildung, die sich direkt daran anschloss. Also: Nur die Guten bekamen die Umschulung.
Jetzt schreibt mir die RV, dass sie diese 7 Wochen nicht anerkennen, weil sie nicht mind. 600 Unterrerichststunden oder ein halbes Jahr betragen hat. Ist ja wohl ein Scherz? Keine rechtliche Begründung angegeben §§§§! Weiß jemand darüber Bescheid? Welche rechtlichen Begründungen gibt es dafür? Ist es eigentlich rentenmässig finanziell besser, als Umschüler oder arbeitslos erfasst zu werden? Wo gibt es mehr Rente drauf. Gruss Euer goldfisch
4 Antworten
Hallo Goldfisch,
wortwörtlich steht diese Regelung mit den 600 h bzw Halbjahreskurs nicht im Gesetz. Das ergibt sich aus der Rechtsauffassung des § 58 Abs.1 S.1 Nr.4 SGB VI.
Aber du schreibst ja selber, dass es sich um einen Qualifizierungstest gehandelt hat, eine wirkliche Fachschulausbildung wars damit ja eindeutig nicht. Wenn dir die Zeit danach als Fachschulausbildung anerkannt wurde, könnte man noch argumentieren, dass es sich bei dem oben genannten Zeitraum um eine Art Vorbereitungskurs gehandelt hat. Müsstest du aber im Zweifel nachweisen können.
Wenn dir die Zeit sowieso als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit angerechnet wird, ist der Unterschied verschwindend gering. Kann sein, dass du dadurch einige Cent weniger Rente bekommst (nach der momentanen Gesetzeslage - die ändert sich aber auch alle paar Jahre). Kann auch sein, dass sich das gar nicht auswirkt. Die Bewertung der Anrechnungszeiten ist ziemlich kompliziert und hängt von deinem kompletten Lebenslauf bis zum Rentenbeginn, nicht nur bis heute, ab.
Das wichtigste ist, dass du keinen kompletten Monat "Lücke" hast. Wenn du im Februar die ersten Tage und im März die letzten Tage gearbeitet hast/arbeitslos gemeldet warst, wird für die spätere Rentenberechnung so getan, als wäre der komplette Monat belegt.
Grüße
Hallo goldfisch1234,
Sie schreiben:
Wie ist die Anrechnung von Weiterbildungszeiten bei der Rentenversicherung geregelt?<
Antwort:
Im Zuge der zurückliegenden Rentenreformen wurden die Bedingungen zu Ungunsten der Betroffenen weiterentwickelt!
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berliner-zeitung.de/archiv/bundesregierung-streicht-anrechnungszeiten-fuer-ausbildungsjahre-ab-2005-einbussen-fuer-neurentner,10810590,10123950.html
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wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit#Anrechnungszeiten_f.C3.BCr_Schul-.2C_Fachhochschul-_und_Hochschulausbildung
google>>
ixpro.de/fachartikel/rente-altersversorgung/anrechnung-schulischer-ausbildungszeiten-in-der-rentenversicherung.html
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Das ist richtig, die Zeit würde als Fachschule anerkannt werden, wenn Sie mindestens 600 Stunden/ein halbes Jahr andauert. Dabei zählt die geplant Zeit, also wenn diese Umschulung auf diesen Zeitraum ausgelegt war, Du aber aus irgendwelchen Gründen bereits nach einem Viertel Jahr abgebrochen hast wird Sie dennoch als Fachschule anerkannt.
hallo,
ja das ist so. ausserdem, wer kümmert sich denn darum, was politiker aus der rentenversicherung machen? wir lassen uns doch alle nur zum geschenkempfänger abstempeln (rente mit 63) und schon sind wieder alle lieb....
beste grüsse
dickie59