Wie ist das wenn man sich als Auszubildende eine Wohnung holen möchte?

8 Antworten

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Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Wende dich an diese! Wenn du allerdings 820 € netto verdienst und dann noch Anspruch auf Kindergeld hättest, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, dürftest du wohl keinerlei Unterhaltsansprüche mehr haben, weder gegenüber deinen Eltern noch gegenüber dem Steuerzahler.

aleksandraaaa 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 14:37

Mein Vater ist Arbeitslos..

Das musst du alles selbst zahlen. Vielleicht hast du Glück und bekommst noch etwas Unterhalt von Eltern/Großeltern.

Die Frage kommt jeden Tag gefühlte 1000 Mal - ist nicht böse gemeint, aber man fragt sich, wie ihr alle darauf kommt, Geld vom Staat zu kriegen, nur weil man ausziehen möchte - das ja immerhin keine Notlage. Eine eigene Wohnung ist und bleibt Privatvergnügen und da gibts nix vom Staat

Solange Du noch in der Schule oder Ausbildung bist, sind Deine Eltern unterhaltspflichtig - der Staat hält sich da raus. Natürlich müssen Dir Deine Eltern keine Wohnung finanzieren, denn Du kannst ja zu Hause wohnen.

Anspruch auf Sozialhilfe hast Du, wenn Du nach der Ausbildung arbeitslos werden solltest, während der Ausbildung gibts nichts, dafür verdienst ja selbst - reicht natürlich nicht für eine eigene Wohnung, so ist das halt, wenn man noch nicht im Beruf ist.

aleksandraaaa 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 14:51

Okey danke :D ja wie gesagt das war die Frage mit der Hilfe weil mir das Jugendamt das bis zum 20 Lebensjahr angeboten hat und ich mir nicht sicher war

Wenn es Deine erste Ausbildung ist, sind die Eltern zu Deinem Unterhalt verpflichtet. Entweder natural (Wohnen, Essen, Kleidung) oder finanziell, wenn Du der Ausbildung wegen nicht zu Hause wohnen kannst, oder sie den Auszug unterstützen.

GGF kannst du BAB beantragen

Aber ansonsten verdienst du Geld, und damit musst du zusehen wie du es bezahlst