Wie hoch kann meine Strafe werden wegen Falschgeld?
Hallo, am besten fange ich ganz vorne an.
Letztens hat einer in der Schule Geldscheine von nur einer bedruckt und diese mitgenommen. Als wir dann Kunstunterricht hatten, habe ich mir so einen 20€ Schein genommen und den zusammengefaltet und habe zur Lehrerin gesagt ich müsse noch Kunstgeld bezahlen daraufhin hat sie den 20€ Schein angenommen und mir 15€ wiedergegeben. Als dann mein Klassenkammerad erwischt wurde mit dem Falschgeld, bin ich sofort zur Lehrerin gegangen weil mir dann die ganze Sache zu heiss wurde und habe den Schaden wieder beglischen. Sie sagte auch das sie nochmal ein Auge zudrücken wird.
Das hat sie aber nicht getan und ist zum Abteilungsleiter gerannt und hat alles gesagt. Nun war heute ein Bulle in der Schule und meinte das gibt eine Anzeige.
Nun wollte ich mal wissen was für eine Strafe mich erwartet. Ich bin bereits 2x vorgestraft wegen Sachbeschädigung und bin grade noch dabei die Stunden von der 2. Anzeige abzuarbeiten.
9 Antworten
Ich weiß zwar nicht, was Weidetiere mit Anzeigen zu tun haben sollen, aber mit den bis zu 5 Jahren hat @Stadtreinigung völlig recht. Deine Vorstrafen werden sicherlich nicht zur Strafmilderung beitragen.
normalerweise wird das in der Verkehr bringen von Falschgeld mit einer Gefangnisstarfe nicht unter 3 Jahren bestraft, aber da dieser Schein wohl ziemloich dilettantisch gemacht ist, kann es eventuell als "Jux" bei einer Verwarnung bleiben. Aber da du auch noch das Rückgeld angenommen hast, und vorbestraft ist, brauchst du wohl einen guten Anwalt
das kostet dich einige tage hinter gardienen..... schwedischen !
Also nichts für ungut, aber wenn du noch zur Schule gehst und somit wohl noch ein Kind (nicht negativ gemeint) bist, dann verstehe ich nicht wie man schon 2 mal vorbestraft sein kann.
Wäre es dein erstes Vergehen, würde ich (und wahrscheinlich auch der zuständige Staatsanwalt) sagen, dass man das als leichtsinniger Spaß verbuchen könnte. Aber im Zusammenhang mit den anderen Straftaten musst du sicherlich mit einer Strafe rechnen. Vielleicht nicht gleich Gefängnis, aber sicherlich weitere Sozialstunden und Ähnliches
Du kannst ja sagen, das deine Lehrerin sich das Geld nicht angschaut hat, was sie muss. Aber jetzt musst du wohl zu deiner Tat stehen. Aber viele Stunden bekommst du nicht, könntest aber eine Anzeige wegen Geldwäscherei bekommen. mIch denkl mal 35 Arbeitsstunden wären angebracht.
Lg Steve
Die Lehrerin muss sich das Geld nicht gesondert anschauen. Das Herstellen und Weitergeben von Falschgeld ist strafbar und hat nichts damit zu tun, ob derjenige, der das erhaelt, sich das auch genau anschaut oder nicht.
SOzialstunden ... moeglich. Da du aber schon zweimal Sozialstundn hattest, dies jetzt gemacht hast, bevor die zweite Strafe vorbei war, steigt die Wahrscheinlichkeit enorm, dass es diesmal nicht mehr nur ein paar Sozialstunden gibt sondern Jugendarrest - also Gefaengnis.