Wie hoch ist die Mietobergrenze für Alleinerziehende in Oldenburg, Bad Zwischenahn bzw. Ammerland?

3 Antworten

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Das kann dir nur relativ genau dein zuständiges Jobcenter sagen und diese Auskunft scheinst du ja schon bekommen zu haben oder du gehst im Internet mal auf ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " da solltest du auch etwas finden !

Der angesprochene Mehrbedarf bezieht sich auch nur auf den erhöhten Regelsatz der dir dann zusteht und nicht auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Dann hättest du z.B. für ein Kind unter 7 Jahren einen Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines derzeitigen Regelsatzes von 399 €,also 143,64€ mehr pro Monat.

isomatte  16.08.2015, 19:34

Danke dir für deinen Stern !

Budini 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 15:12

Danke zunächst für die Antwort. Also die Dame heute früh meinte, die Wohnkosten würden sich erhöhen... Dann war diese Aussage falsch, da es ja um den Regelsatz und dem daraus resultierenden Mehrbedarf (wonach ich dort ja gar nicht gefragt habe) geht, der höher ist, als bei einem "normalen" Zwei-Personen-Haushalt.

Wenn ich mich an die gut 440€ halte, wäre ich doch auf der sicheren Seite oder?

isomatte  07.08.2015, 15:18
@Budini

Bei den KDU - kommt es nicht auf Kinder,sondern auf die Personen an,warum also sollte ein Kind mehr Platz benötigen als ein Erwachsener Mensch ?

Ganz im Gegenteil,wenn das Kind noch sehr klein ist,dann sind viele Jobcenter sogar der Meinung,dass einem Kleinkind noch keine 15 qm zusätzlich als eigener Bedarf zugestanden werden muss und somit auch eine Wohnung mit ca.50 qm als angemessen gelten würde.

Wenn du da schon eine falsche Auskunft bekommen hast,dann geh mal auf die angegebene Seite und dann kannst du diese Angaben mit der Aussage der Hotline Mitarbeiterin vergleichen.

Budini 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 20:42
@isomatte

Ja, ich habe mir gerade die Seite angesehen. Für OL steht zum Beispiel auch 442,20€ plus gute 100€ max. NK. Ich hätte mich doch auch sehr gewundert, warum ein Kind einen höheren Wohn(geldlichen-)anspruch haben sollte, wie eine zweite erwachsene Person...  :-)

dein anspruch liegt bei 65qm und wenn dir gesagt wird, dass die maximale kdu bei 442,- liegt, dann ist das plus nebenkosten 543,40 €. das kannst ud dir  gerne selbst nachrechnen. du kannst auch in die kdu-richtlinien deiner gemeinde nachschauen und das nochmal genau nachrechnen.

ob du für 543 euro eine wohnung von 60 oder 90 qm beziehst ist völlig egal. nur die nebenkosten dürfen nicht steigen, sondern die miete muss in dem rahmen bleiben. einen erhöhten bedarf hast du mit einem kind als alleinerziehende nicht. es sei denn dein kind ist behindert und hat von hause aus einen höheren bedarf.

Budini 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 20:43

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich dann einfach an diese Zahlen halten, dann kann man mir ja nicht vorwerfen, die Wohnung sei zu teuer ;-)

Es gibt keine starre Grenze. Die Höhe der Warmmiete muss ANGEMESSEN sein. Der Mietspiegel deiner Stadt gilt als Richtwert. Weiterer Richtwert: max. 60m² bei 2 Personen.

Es ist also alles viel individueller.