wie funktioniert "anzeige gegen unbekannt"?

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Du gehst zur Polizei und schilderst dein Anliegen. Wenn eine Straftat vorliegt, wird die Anzeige aufgenommen. Im Anschluss kommen die Ermittlungen durch die Polizei und nach deren Abschluss die Vorlage an die Staatsanwaltschaft. Es gibt Delikte, die werden nur auf Antrag verfolgt (zum Beispiel: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw.). Wenn ein solcher Strafantrag fehlt, dann werden keine Ermittlungen durchgeführt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Natürlich kommt es auch auf das Delikt an, in welchem Umfang gegen "unbekannt" ermittelt werden. Bei "kleinen" Delikten beschränken sich die Ermittlungen nach dem Täter auf ein "Mindestmaß".

Du gehst  Zur  Polizei  und   sagst  halt  :  Ich  möchte  anzeige  gegen unbestand  erstatten.

Du musst  dann  Fragen auf  der Wache  beantworten.  Eventuell werden Fotos  von einer  Beschädigten Sache  gemacht ( weiß  ja  nicht  was  Du  anzeigen willst  ---  deshalb das nur  als  Beispiel)  und dann kannste wieder gehen.  Du  bekommst  dann nach  6 Wochen Post  vom  Staatsanwalt  wenn die Suche  nach UNBEKANNT  keinen Erfolg hatte. Das Verfahren ist  dann eingestellt

Man macht eine Anzeige wegen einer Straftat, von der man nicht weiß, wer die begangen hat.
Nennt sich dann "gegen unbekannt".
Die Polizei ermittelt dann "gegen unbekannt".
Oft ohne Erfolg ;-(

Wie es der Name bereits sagt. Wenn man nicht weiß, wer die Tat/Einbruch/Vandalismus usw begangen hat, kann man das bei der Behörde/Polizei anzeigen. Dort wird dann versucht, je nach Schwere, eine Ermittlung einzuleiten, wenn es nötig erscheint. MfG

zur Polizei gehen, den Fall erläutern, dann ermittelt evtl. die Staatsanwaltschaft und erhebt ggfs. Klage, wenn der Unbekannte gefunden wird