wie funktioniert "anzeige gegen unbekannt"?
wie kann man "unbekannt" anzeigen?
was passiert ??
6 Antworten
Du gehst zur Polizei und schilderst dein Anliegen. Wenn eine Straftat vorliegt, wird die Anzeige aufgenommen. Im Anschluss kommen die Ermittlungen durch die Polizei und nach deren Abschluss die Vorlage an die Staatsanwaltschaft. Es gibt Delikte, die werden nur auf Antrag verfolgt (zum Beispiel: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw.). Wenn ein solcher Strafantrag fehlt, dann werden keine Ermittlungen durchgeführt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Natürlich kommt es auch auf das Delikt an, in welchem Umfang gegen "unbekannt" ermittelt werden. Bei "kleinen" Delikten beschränken sich die Ermittlungen nach dem Täter auf ein "Mindestmaß".
Du gehst Zur Polizei und sagst halt : Ich möchte anzeige gegen unbestand erstatten.
Du musst dann Fragen auf der Wache beantworten. Eventuell werden Fotos von einer Beschädigten Sache gemacht ( weiß ja nicht was Du anzeigen willst --- deshalb das nur als Beispiel) und dann kannste wieder gehen. Du bekommst dann nach 6 Wochen Post vom Staatsanwalt wenn die Suche nach UNBEKANNT keinen Erfolg hatte. Das Verfahren ist dann eingestellt
Man macht eine Anzeige wegen einer Straftat, von der man nicht weiß, wer die begangen hat.
Nennt sich dann "gegen unbekannt".
Die Polizei ermittelt dann "gegen unbekannt".
Oft ohne Erfolg ;-(
Wie es der Name bereits sagt. Wenn man nicht weiß, wer die Tat/Einbruch/Vandalismus usw begangen hat, kann man das bei der Behörde/Polizei anzeigen. Dort wird dann versucht, je nach Schwere, eine Ermittlung einzuleiten, wenn es nötig erscheint. MfG
zur Polizei gehen, den Fall erläutern, dann ermittelt evtl. die Staatsanwaltschaft und erhebt ggfs. Klage, wenn der Unbekannte gefunden wird