Mir wurde in der Nacht der Scheibenwischer am Auto abgebrochen. Wird das von der Teilkasko bezahlt? Bringt eine Anzeige gegen unbekannt überhaupt etwas?
Was mache ich jetzt am besten? Habe es gerade erst gesehen :-O
11 Antworten
Was eine mögliche Erstattung über die Versicherung angeht, bist du ja schon informiert worden.
Wobei du die Sache mit dem Vandalismus differenziert betrachten musst. Hier wurde ja häufig gesagt, wenn was abgebrochen wurde, ist das Vandalismus, dann zahlt die Teilkasko nicht. Bei Diebstahl würde sie aber schon. Wenn im Rahmen des unvorsichtigen Diebstahls der Bügel des Scheibenwischer abgebrochen ist und der Scheibenwischer selbst mitgenommen wurde, müsste es abgedeckt sein. Sollte dies der Fall sein, müsstest du nur noch schauen, ob du eine Selbstbeteiligung hast und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Zum zweiten Teil der Frage. Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten! Du weißt ja gar nicht, ob vielleicht in deiner Gegend in der Nacht an mehreren Fahrzeugen randaliert wurde. Wenn hier ein Täter gefasst wird, weil er vielleicht an einem anderen Fahrzeug beobachtet wurde, hast du die Chance auf einen Schadensersatz.
T3Fahrer
Wenn der Scheibenwischer gestohlen wurde, ist der gesamte Schaden in Zusammenhang mit dem Diebstahl ein Teilkaskoschaden der unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung reguliert werden kann. Dazu ist eine polizeiliche Anzeige unabdingbar.
Ist der Scheibenwischer noch vorhanden und auch sonst nichts gestohlen, handelt es sich um Vandalismus, versichert unter vollkasko. Vollkasko reguliert unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und Rückstufung der SF klasse für Vollkasko. Auch dazu benötigt es die polizeiliche Anzeige.
Sowas zahlt wenn dann nur die Vollkassko. Aber je nach Höhe deinen Selbstbeteiligung wirst du das eh selbst zahlen
Nein, kein TK Schaden! Ist ja Vandalismus, kein Diebstahl!
Und selbst wenn, rechnet sich das vermutlich eh nicht, von wegen der Selbstbeteiligung.
Vandalismus ist in der VK versichert.
Eventuelle SB und Schlechterstellung im Rabatt beachten.