Wie finde ich heraus, ob ein Slogan rechtlich geschützt ist?
Meine Arbeit würde für eine Veranstaltung gerne Stofftaschen zum Verteilen mit einem Spruch bedrucken, der eine Anspielung auf unseren eigentlichen Slogan ist. So ähnlich wie "Ich mache, was ich will." Ich soll nun sicherstellen, dass dieser Slogan nicht schon anderweitig geschützt ist, es fällt mir aber schwer dazu etwas konkretes rauszufinden. Der Spruch ist ja eigentlich ein gebräuchlicher Satz, könnte sowas überhaupt als Marke oder ähnliches geschützt sein oder darf man sowas problemlos benutzen? Nach ausführlicher Recherche habe ich nur ein Buch gefunden, das den gleichen Titel hat.
6 Antworten
Der Link von Poster mihala dazu ist gut. Interessant sind aber auch Meldungen zum Thema "Nichts reimt sich auf Uschi" (einfach googeln!), ein Slogan, den sich ein deutscher Possenreißer mal schützen lassen wollte - aber ohne Erfolg.
Noch hilfreicher erscheint dieser Link zu Karl Valentins Erben und mehr: http://archiv.twoday.net/stories/4644254/
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenns allgemeiner Sprachgebrauch ist, dann kann man es nicht schützen
Und was passiert, wenn ein geschützter Slogan so lange im allgemeinen Gebrauch ist, bis sein Schutz abläuft? Kann man ihn danach nicht mehr erneut schützen lassen?
Woher kommt eigentlich das Wort Slogan - klingt irgendwie nach einem irischen Texter, dem zu Ehren die Werbesprüche benannt wurden =D
Wenn das im allgemein Sprachgebrauch üblich ist, kann man diesen nicht schützen lassen.