Wie darf man sich gegen Beleidigungen wehren?
Wenn mich einer schlägt. Schlage ich zurück. Wenn einer mein Auto beschädigt unterbinde ich das mit Gewalt. Was aber bei einer verbalen "Attacke ? Mund zu kleben? Draufhauen bis er nicht mehr beleidigt? Pfefferspray?
14 Antworten
Ja, auch Beleidigungen sind Verletzung eines Rechtsgutes, von daher ist auch eine Beleidigung notwehrfähig. Das bedeutet, dass du dich gegen Beleidigungen mit körperlicher Gewalt wehren kannst. Körperliche Gewalt ist die m.E. überhaupt einzige Möglichkeit, sich gegen solche Rechtsgutverletzungen zu wehren. Er beleidigt dich fortwährend und bekommt eine (gerechtfertigte) Ohrfeige, damit er den Mund hält. Ich sehe nur ein Problem darin, festzustellen, ob der Angriff andauert oder schon beendet ist.
Man darf auch nicht schlagen. Keiner hat das Recht zu schlagen!
Die Notwehr rechtfertigt ein Schlagen
, um einen bestehenden Angriff auf ein Rechtsgut wie Leib, Leben, Ehre abzuwehren.
Den Redefluss mit einer Ohrfeige unterbrechen? Warum nicht!
Nicht glauben, dass es wahr ist, was er sagt. Dann kanns dir egal sein, was er sagt.
Beleidigungen sind Angriffe. Ebenso wie körperliche Angriffe darf man auch verbale Angriffe im Rahmen der Notwehr abwehren, wobei man die Notwehr nicht überschreiten darf, wenn man nicht selbst auf der Anklagebank landen will!
"A...loch" dürfte man z.B. mit einer Ohrfeige abwehren (aber nicht "bestrafen", denn bestrafen darf nur der Staat), wenn die geeignet ist, den Angreifer zu stoppen. Bei Beschimpfungen, die an die Substanz des Angegriffenen gehen, ihn also seelisch tief verletzen, darf man den Angreifer straffrei "mundtot" machen, ohne ihn allerdings körperlich schwer zu verletzen, denn das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit ist schützenswerter als das Persönlichkeitsrecht.
Das Strafgericht prüft auf jeden Fall sehr streng, ob es kein anderes Mittel der Abwehr gab, z.B. weggehen, den Angreifer ignorieren oder ebenfalls beleidigen, wenn das erfolgversprechend ist (wechselseitig begangene Beleidigungen bleiben dann in der Regel straffrei).
So sehe ich das auch, aber gibt es Urteile dazu?
Wenn er dich schlägt währe dich bring dich in sicherheit und verständige die polizei aber du sollst nicht anfangen ihn zu schlagen
So mit ihm diskutieren (nicht beleidigen) , bis er nicht mehr sich traut zu beleidigen :) Glaub mir ich kenne das haha :D ich wurde mal als Pickelface von einem Jungen aus meiner Klasse genannt ,habe dann mit ihm so diskutiert , sodass er nie wieder sich getraut hat , soetwas zu mir zu sagen :) :D
bist du dir da sicher? Wenn mich irgendso ne Tussi auf der Straße beleidigt, darf ich die doc´h rein rechtlich nicht schlagen (also als "Notwehr"). Zumindest dachte ich das immer