NICHT selbständig Nutzbares Wirtschaftsgut abschreiben?
Nur kurz zum Verständnis, wenn ich ein NICHT selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut kaufe, muss ich es aktivieren egal was es kostet Richtig??? (z.B. Mischpult für 50,-€) Wie Verhält es sich wenn es zu einen schon letztes Jahr gekauften GWG dazugehört. (zum Bespiel PC für 300,- EUR am 12.12.15 und Monitor am 15.01.16) Danke
2 Antworten
wenn ich ein NICHT selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut kaufe, muss ich es aktivieren egal was es kostet Richtig???
Richtig.
Schau Dir dazu mal die Aufstellung hier an:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/abschreibungen-und-afa-tabellen::30/nicht-selbstaendig-nutzbare-gwg::2083/
Wie Verhält es sich wenn es zu einen schon letztes Jahr gekauften GWG dazugehört.
Nicht
zu den GWG zählen Wirtschaftsgüter, die nur mit anderen
Wirtschaftsgütern zusammen genutzt werden können. Darunter fällt z. B.
ein Monitor, der ohne Computer nicht selbstständig nutzbar ist. Weitere
Gegenstände, die keine GWG sind: Regalteile, Lampen eines
Beleuchtungssystems, Softwareupdates oder die Computermaus.
Hier wird zunächst nach „vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung“ entschieden, ob es sich bei dem unselbstständigen Wirtschaftsgut um nachträgliche Anschaffungskosten oder um Erhaltungsaufwand handelt.
Trifft Ersteres ein, weil ein bestehendes Anlagegut verbessert oder erweitert wird, werden die neuen Kosten dem Anlagegut zum 1.1. zugeschrieben und gemeinsam mit diesem abgeschrieben.
Wird hingegen das bestehende Anlagegut instand gehalten, gepflegt oder gewartet, ist das Wirtschaftsgut als Erhaltungsaufwand zu betrachten und damit sofort als Betriebsausgabe abziehbar.
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/geringwertige-wirtschaftsgueter/merkmale-und-anschaffungskosten_186_93968.html
Danke für den Stern! :-)
Mischpult für 50 € würde ich die Kosten buchen, da der Betrag recht gering ist (z.B. sonst. Betriebsbedarf)
Den Monitor würde man nicht mit dem Rechner zusammen aktivieren, sondern Separat.
§6 Abs. 2a S. 4 EStG aber nur in Analogie für nicht selbstständig nutzbare WG.
Ok, danke, steht das irgendwo im Gesetzt das ich das gleich als Aufwand buchen kann?