Wie berechnet man Vorsteuer und Umsatzsteuer?/BWR

4 Antworten

beides gleich

Nettobetrag × 19 / 100 = UST / VORST

BRUTTOBETRAG / 1.19 = NETTOBETRAG

BRUTTOBETRAG - NETTOBETRAG = UST / VORST

wenn es sich um einen anderen Prozentsatz handelt z.B. 7 % dann eben also mit 7, anstatt 19

LG, hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Vorsteuer fällt immer an, wenn du als Unternehmer etwas kaufst, also Ausgaben hast (Warenlieferungen oder auch Dienstleistungen). Die Umsatzsteuer fällt immer an, wenn du als Unternehmer etwas verkaufst (also Warenverkauf). Die Berechnung ist aber immer gleich! Beispiel: Rechnung netto 400,- (19% Ust) ==> 400,- entsprechen 100% ? entpricht 19%==> Rechnung (Dreisatz): 400 x 19 : 100 = 76 Die Steuer (je nachdem ob Vorst. oder Ust) beträgt 76,- Euro.

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Vorsteuer und Umsatzsteuer sind das gleiche. Berechnet werden diese Steuern nach dem Umsatzsteuergesetz. Umsatzsteuer erhebt ein Unternehmer gegenüber seinem Kunden. Vorsteuer nennt man die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer zahlt. Beide müssen daher die Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen.

Je nach dem wie viel % USt du zu berechnen hast. Bei 20%: Nettobetrag *1,2 = Bruttobetrag ... Brutto abzgl. Netto ist die USt. So hab ich es immer ausgerechnet.