Abmahnung wegen Plagiaten - wie kann das sein?

10 Antworten

wenn Du nicht gewerblich handelst, kannst Du ein Schreiben aufsetzen. Bei Dir fehlt die sog. Passivlegitimation. Das sollte genügen, um solche horrenden Zahlungen zu vermeiden.

Du bist demnach kein Händler & kannst nicht verantwortlich gemacht werden. Hier mal ein Urteil des AG München

https://openjur.de/u/492106.html

Incl. einer Unterlassungserklärung. Diese auf keinen Fall unterschreiben !!!

Diese Abmahnanwälte sind schlimm. Ich habe auch eine Beschwerde aufgesetzt an die zuständige Anwaltskammer

Als Begründung würde ich private Nutzung & privaten Kauf angeben.

Ich habe eine Abmahnung eines Anwalts erhalten, weil ich einen Kopfhörer ohne CE Kennzeichnung verkauft habe. Das war eine Testkäuferin eines Mitbewerbers

Sage das Deinen Eltern. Dann bist Du auch nicht voll geschäftsfähig. Keine Sorge

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
FelixMsr04 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 16:46

In dem Urteil geht es um einen Autounfall? Was hat das hiermit zutun?

sr710815  24.10.2018, 07:53
@FelixMsr04

es geht um nicht gewerbliches Handeln. Damit kommst Du in Verbindung mit dem Taschengeld § aus dem Fall heraus. Siehe hier "nicht passivlegitimiert". Das war nur ein Beispiel. Das ist der juristische Begriff

... und wusstest dass Du Fake kaufst. Wie in Deiner zweiten Frage steht, hast Du Dich extra vorher informiert, damit Dir nichts passiert.

Du hast Dich falsch informiert (informieren wollen?).

Deine Eltern müssen umgehend von Dir informiert werden, damit diese einen Anwalt beauftragen / fragen, was da zu machen ist.

Wie hast du bezahlt?

Im Notfall behaupten, dass jemand anderes auf deine Adresse bestellt hat.
Vorausgesetzt du hast nicht persönlich schon irgendwas gemacht (z.B. beim Zoll zugegeben das du das gekauft hast).

Du hast gefälschte Ware importieren wollen, in dieser Menge auch noch... das is doch klar dass das beim Zoll nich durchgeht. Und einige Marken haben die Einfuhr von Plagiaten untersagt und Mahnen die Leute dies Importieren wollen berechtigterweise ab. Vor allem aus China :3 das riecht schon nach Plagiaten... wörtlich und im übertragenen Sinne.

Deine Eltern werden sich darüber sicher freuen ;) über diese Summe. Zahlen musst dus, sonst kann das vor Gericht landen und das ist bei weitem schlimmer.

Einfach keine gefälschten sachen mehr aus China ordern xD

Ist aber ein guter Denkzettel für nächstes mal.. vielleicht überlegst dus dir dann zweimal...

LouPing  23.10.2018, 16:00

Die Eltern können hier nicht haftbar gemacht werden, zahlen können die auf freiwilliger Basis.

Sippenhaft gibt es schon lange nicht mehr.

AntiControlle  23.10.2018, 16:04
@LouPing

Das hat nix mit Sippenhaft zu tun, der Fragesteller is 14 , seine Eltern werden das bezahlen müssen. Und wenn sie nicht bezahlen wird es weiter Mahnungen geben, es wird Mahngebühren geben und irgendwann kommt das Schreiben vom Gericht. Er is Minderjährig, daher wird das nicht anders laufen als dass die Eltern es bezahlen.

LouPing  23.10.2018, 16:06
@AntiControlle

Nein. Die Eltern haften nicht.

Der Geschädigte kann lediglich einen Titel erwirken und den bei Zahlungsfähigkeit des FS vollstrecken.

Die Menge macht´s. Und da ist der Verdacht sehr hoch, da es nicht nach Eigenbedarf aussieht.

..... und der nächste Ärger steht ins Haus: Du musst es den Eltern beichten. :)