Wie geht das Lossagen von Halbschwester?
Ich möchte mit meiner Halbschwester nichts mehr zu tun haben, das Verhältnis ist seit Jahren zerrüttet. Kann ich sie aus der Erblinie entfernen lassen? Ich will nicht , dass sie irgendwas kriegt , falls ich sterbe.
2 Antworten
Dann Heirate und bekomme Kinder.
Geschwister sind Nebenlinie und somit nicht gesetzlich Erbberechtigt, wenn Ehegatten und Kinder vorhanden sind.
Ihr würde gesetzlich nur was zustehen, wenn du keine Kinder hast oder nicht verheiratet bist.
Hast du weder Kinder, noch verheiratet, dann schreib ein Testament und schließe sie vom Erbe aus. Sie ist auch nicht Pflichtteilsberechtigt.
Dann steht deinem Ehepartner 50% des Erbes zu die andere Hälfte geht an deine Kinder.
Ich bin mir nicht ganz sicher, möchte aber mal gehört haben, das wenn keine Kinder da sind der Ehepartner 75% erhält und 25% an Eltern oder Geschwister des Erblassers gehen, wenn kein Testament da ist.
In dem Fall solltest du dich mit einem Testament absichern, Wie gesagt, dadurch das Nebenlinien nicht Pflichtteilsberechtigt sind, kannst du über den Teil deiner Erbmasse selber verfügen.
Ja, das ist richtig.
Kein Problem, Sie können sie per eigenhändigen Testament von der Erbfolge ausschließen und das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen.
Verheiratet bin ich , aber ohne Kinder. Reicht das?