Widerrufsrecht von neu nach Austausch?
Beginnt der 14 tätige Widerrufsrecht für ein im Internet bestellte Ware erneut von neu, wenn man ein Austauschgerät bekommt?
Die 1. Lieferung war fehlerhaft. Nun sagt der Service das Widerrufsrecht ist erloschen. Da die Rechnung vom 1. Gerät länger her ist.
Danke
2 Antworten
Nein. Denn der Widerruf gilt nicht für den bestellten Artikel, sondern für den Kaufvertrag. Bekommst du ein Austauschgerät im Rahmen der Gewährleistung, Garantie oder aus Kulanz begründet das keinen neuen Kaufvertrag.
In der Regel bekommst du auch keine komplett neue Rechnung für einen Ersatzartikel.
wenn ein mangel vorlag, fällt das ja nicht unter das im internet übliche 14 tägige rückgaberecht ohne grund.
das greift dann erst, wenn du eine fehlerfreie ware bekommen hast.
wenn du ein defektes produkt erhältst und es deswegen nicht auf seine eigenschaften überprüfen kannst warum sollte das 14 tägigen widerrufsrecht ohne angabe von gründen dann trotzdem gelten? das widerspricht doch dem sinn dieser regelung.
warum kann man erst nach ablauf der gewährleistung beweisen, ob die ware fehlerfrei ist? wie meinst du das?
Falsch. Ob die Ware fehlerfrei war kann ja erst nach Ende der Gewährleistungsfrist nach 2 Jahren "bewiesen" werden. ALso hat man deiner Meinung nach 2 Jahre und 14 Tage Widerrufsrecht? Absolut nein.