Ein Freund hat bei H&M auf Rechnung Waren bestellt und als Rechnungsadresse meine angegeben, die Lieferung geht natürlich an ihm, wer muss zahlen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
11 Antworten
Das wäre einfach, wenn wir nach Lust und Laune Waren bestellen könnten und für die Rechnung beliebige Adressen angeben können, damit andere bezahlen. So geht das natürlich nicht - es sei denn, du bist damit einverstanden und willst anderen Leuten Sachen kaufen. Lass die Rechnung zurückgehen mit dem Vermerk, dass du die Ware nicht bestellt hast.
Waren im Namen anderer zu bestellen ist übrigens strafbar.
Wenn dazu bevollmächtigt ist, ja, Aber davon ist hier nicht die Rede gewesen.
Wenn ich dich richtig verstehe, hast du keinerlei Willenserklärung abgegeben. Damit bis du raus und der Besteller ist in der Zahlungspflicht..
Solltest du dich nicht rühren, wird der Händler an dich rantreten und die Forderung notfalls gerichtlich durchsetzen. Wenn er rausbekommt, dass du nicht der Besteller bist, - und das wird er - dürfte er strafrechtlich gegen deinen Freund und ggf.sogar gegen dich vorgehen (Betrug ist da einschlägig).
Wenn es wirklich ein Freund ist, spreche mit ihm, er soll die Forderung begleichen und verwarne ihn, solches Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Gib Deinem Freund die Rechnung, damit er sie bezahlt. Tut ers nicht und irgendwann schickt Dir die Firma H & M eine Mahnung, geh wieder zu Deinem Freund, nimm ihm das Geld für die Rechnung plus Mahngebühren ab und zahl das an H & M. Deinen Freund haust Du dann in Klump.
Richtig wäre, gegenüber H&M der Forderung zu widersprechen. Der Fragesteller hat mit der Bestellung nichts zu tun und muss sich daher auch nicht mit dem Besteller auseinandersetzen.
DU must zahlen, denn Rechnungsadresse ist immer auch der Auftraggeber und Kundenkontoinhaber. Dein Freund hat also in deinem Namen bestellt.
Falls dir das nicht gefällt, dann mach deinen Freund zur Schnecke. H+M hat nämlich kein Problem damit, DICH zur Schnecke zu machen, wenn das Geld nicht kommt.
"Denn Rechnungsadresse ist immer auch der Auftraggeber und Kundenkontoinhaber"
Wie du siehst, ist es hier nicht so. Deine Antwort ist auch sonst totaler Quatsch
Das stimmt nicht. Der Fragesteller ist kein Schuldverhältnis eingegangen. Daher ist eine Forderung gegen seine Person nicht berechtigt.
Richtig wäre, die Forderung zurückzuweisen.
H&M kann dem Fragesteller gar nichts.
Wer zahlen muss, kann dir egal sein. Du hast keine Willenserklärung abgegeben und bist damit auch kein Schuldverhältnis eingegangen, welches die Forderung von H&M gegen dich begründen würde.
Richtig wäre hier, der Forderung zu widersprechen und die Zahlung zu verweigern. H&M kann dir gar nichts, solange du keine entsprechende Willenserklärung abgegeben hast. Für diese Willenserklärung liegt die Beweislast in diesem Fall bei dem, der die Forderung stellt, also H&M.
Das ist so pauschal Unfug. Man kann durchaus als Vertreter/Bote handeln, ohne dass der Staatsanwalt aktiv wird. vgl. §§ 164 ff. BGB.