KFZ-Versicherung mehrmals angefragt - Ausschlussgrund?
Hallo zusammen,
da leider zurzeit ein wenig hin und her mit dem Thema Auto war, habe ich zwei Mal bei der HUK Coburg eine EVB-Nummer angefordert. Das erste Mal war es für ein Fahrzeug, welches dann doch nicht genommen wurde.
Eine andere Überlegung war es das Fahrzeug eines Bekannten zu übernehmen. Auch dafür habe ich bei HUK eine EVB-Nummer angefordert.
Nun ist es aber auch noch nicht sicher, ob ich das nehmen werde. Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob die HUK Coburg beim dritten Mal (dort werde ich mir dann aber sicher sein) sagen könnte, dass sie keine Lust mehr darauf haben, weil ich bereits zwei Mal EVB-Nummern angefordert habe und sie auch schon die Anträge dafür rausgeschickt haben?
Klar, das war vielleicht ein bisschen voreilig. Beim ersten Mal meinte die Frau halt, dass sie mir die ganzen Unterlagen unverbindlich zuschickt und hat mir auch gleich die EVB-Nummer gegeben.
Ich danke euch bereits im Voraus!
7 Antworten
Ich fordere meine EVB-Nummern immer nur telefonisch an und bekomme sie dann entweder gesagt oder eine SMS. Ist aber auch schon viele Jahre mein Versicherungsbüro.
Wenn du im Vorvertrag schon bei der Versicherung warst und eine Vollkasko oder auch nur Teilkasko war mit eingeschlossen, dann hast du auch für das neue Fahrzeug Voll- / Teilkaskodeckung.
Die Gültigkeit der Nummer ist beträgt bei mir auch 6 Monate lt. Vertretung.
Du brauchst doch gar keine neue eVB Nummer, die sind nicht fahrzeuggebunden.
Ich dachte, dass die immer gebunden sind und hatte deshalb neue angefordert.
Hey LukasRV, da war einmal vor vielen Jahren... ;-)
Damals gab es noch die alte "Doppelkarte", welche damals fahrzeugbezogen war! Will heißen, du hast damals für jedes Fahrzeug eine separate "Doppelkarte" als vorläufiger Versicherungsschutz benötigt mit Angabe der Fahrzeugdaten.
Seit ca. 2008 wurde diese ersetzt durch diese 7-stellige eVB-Nr. als Code für den vorläufigen Kfz-Haftpflicht-Versicherungschutzschutz, welche jetzt personengebunden ausgestellt wird: will heissen: diese eVB-Nr. kannst du mind. 1 Jahr für irgendein Fahrzeug verwenden!
Bei dem GDV (Gesamtversicherungsverband der Deutschen Versich.wirtschaft) werden diese Personendaten wie Namen u. Adresse hinterlegt für den Abgleich bei der Zulassungsstelle.
Du kannst also heutzutage losfahren mit einer beim Wunschversicherer angeforderten eVB-Nr. (wobei diese tel. oder über Handy, E-Mail, Fax oder sonstwie übermittelt wird) und dir ein beliebiges Kfz (Pkw) kaufen. Diesen kannst du noch am selben Tag bei deiner Zulassungsstelle am Wohnort anmelden, ohne nochmals beim Versicherer vorzufahren, was früher mit der alten "Doppelkarte" nicht möglich war!
Gruß siola55
PS: Infos findest du auch in die Links hier:
Für eine unverbindliche u. vielseitige Beratung, was die Anzahl div. Gesellschaften betrifft, kann ich dir ein Versich.maklerbüro in deiner Nähe empfehlen.
Du zählst zu den besorgten Kunden. Zu denen die versuchen mitzudenken. Was bei KFZ Versicherungen nicht so einfach ist:-))
Eine EVB Nummer ist wie sie heißt, eine Nummer. Davon kannst du 100 anfordern von verschiedenen Gesellschaften. Sie werden zentral erstellt und sind 12 Monate gültig. Erst wenn du so eine Nummer benutzt, also ein KFZ zuläßt, dann wird es interessant.
Wenn du eine EVB von der HUK hast, dann gilt die für 1 Jahr und ist nicht an einen Autotyp gebunden. Du solltest nur in der Fahrzeugklasse bleiben. Hast du dir einen PKW ausgesucht, müßtest du für einen Lieferwagen eine neue EVB erstellen lassen.
Wieso hat dir das Keiner gesagt? Aber gleich Anträge losschicken, damit die Kunden unter Druck geraten. Such dir erst mal in Ruhe dein Traumauto. Dann geh zu einem Versicherungsmakler und laß dir ein Angebot für genau dieses Fahrzeug ausrechnen. Kostet nichts. Dann laß dich über die EVB aufklären.
Quatsch?
Bei der HUK gilt das Ding 18 Monate und es ist völlig egal, ob für Kraftrad oder Wohnmobil oder Anhänger. Also bitte!
Zudem wird zuvor abverlangt von denen, wie das gute Stück abgesichert werden soll und der Antrag kommt entsprechend incl. Versicherungsscheinnummer gleich mit.
Auch wenn es Dir so nicht gefällt, wie sonst wird die erste Fahrt kaskotechnisch abgesichert?
Die EVB-Nummern sind 6 Monate gültig. Du kannst also dann eine Nummer auch fürs neue Auto nehmen. Die richtigen Fahrzeugdaten bekommt die Versicherung ja auch von der Zulassungsstelle. Du musst dann nur noch den Antrag ausfüllen und zurück schicken.
Mein Versicherung sagt immer 6 Monate. Scheint also unterschiedlich gehandhabt zu werden.
... dann darf so etwas aber auch nicht behauptet werden, finde ich.
Bei mir gibt es deshalb dazu immer einen Hinweis, wie meine das händelt.
Ich weiß, daß viele "Kenner" hier dies in dieser Form nicht mögen und es dafür dann dümmliche Kritik hagelt.
Dies ist mir dann aber egal, ich bin leider eben ehrlich.
Die EVB ist 12 Monate gültig.
... wo steht das? Bei meiner stehen 18 Monate auf dem Anschreiben und dies hast Du auch schon einige Male lesen dürfen.
nein ist kein Probelm
Es kann dir nur Passieren das der Makler Witze reist
die wollen dich ja als Kunde haben
Oh, das war mir nicht bekannt. Ich dachte, dass die immer gebunden sind und hatte deshalb neue angefordert.
Man lernt nie aus.