Wenn die HUK-Versicherung insolvent wird, müssen Versicherungsnehmer noch einen Jahresbeitrag zahlen
Wenn die HUK-Versicherung insolvent wird, müssen deren Versicherungsnehmer noch einen Jahresbeitrag dazu zahlen, wohl um die Finanzen der Versicherung aufzupäppeln. So steht das in den derzeitigen Verträgen der HUK. Im Kleingedruckten steht, daß man durch Abschluß einer Versicherung bei der HUK deren MITGLIED (ein Mitglied der Körperschaft) wird. Das ist ja das gleiche, wie wenn ich deren Gesellschafter würde und mit meinem Privatvermögen hafte - nur hier ist es dann ein Jahresbeitrag jeder meiner HUK-Versicherungen.
Ist so was denn zulässig? Andere Versicherungen haben das doch auch nicht.
5 Antworten
Gemeint ist anscheinend die HUK Coburg, und das ist ein 'Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit' (und keine AG o.ä. wie andere Versicherungen).
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit
Also, eine HUK-Versicherung gibt es in Deutschland nicht! Wenn denn schon solche Behauptungen in die Welt posaunt werden werden, dürfen wir hier eigentlich korrekte Behauptungen erwarten. Der Laden nennt sich HUK-Coburg und ist eine Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes. Dadurch bedingt ist eine Insolvenz nicht zu erwarten. Die gegenseitigen Spielregeln ergeben sich auch nicht aus dem Kleingedruckten, sondern aus der Satzung.
Prinzipiell, soll heißen grundsätzlich schuldet der eine Vertragspartner seine Leistung / seinen Beitrag nur für den Fall, daß auch der/die andere/n Vertragspartner den vereinbarten Leistungspflichten nachkommen. Wird absehbar, daß dies nicht mehr der Fall sein könnte, so kann vom Vertrag aus wichtigem Grund, mithin fristlos zurückgetreten werden, mit der Rechtsfolge, daß der in seiner Gegenleistung leer ausgehende Vertragspartner auch keine darüber hinausgehende Leistung/Zahlung mehr schuldet. Ist der zur Zahlung darüber hinaus Auffordernde in diesem Punkte anderer Auffassung, so kann er dies gern gerichtlich klären lassen.
Du hast weder meine Aussage noch meine Frage verstanden.
Lies die Antworten der anderen. In den mir vorliegenden Vertragsbedingungen HAFTE ich mit einem Jahresbeitrag. Wenn du das nicht verstehst, kannst du meine Frage hier nochmal stellen.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Versichetrungen sind grundsätzlich Jahresbeiträge, die am Anfang des Versicherungsjahres fällig sind. Alle unterjährigen Zahlungen sind RATENZAHLUNGEN. Dafür zahlst du auch Zinsen.
Die HUK ist die Haftpflicht- Unterstützungskasse für kraftfahrende BeAMTE
Von Jahresbeiträgen, Ratenzahlungen und Beamten habe ich auch garnicht nicht geschrieben. Ich bin sogar KEIN Beamter und dennoch deren Versicherungsnehmer.
Damit auch du da verstehst, erkläre ich es nochmals: "Wenn die HUK-Versicherung insolvent wird, müssen deren Versicherungsnehmer noch einen Jahresbeitrag" weiter zahlen - auch wenn sie nicht mehr Versicherungsnehmer sind.
Jetzt begriffen? Und meine Frage war, ob das zulässig ist. Übrigens hat PatrickLassan schon den entsprechenden Hinweis dazu gegeben.
Zulässig wird es mit Sicherheit sein, eine Versicherung der größe wird keine Fehler in seinen Privatkundenverträgen haben.
Ausserdem brauchst du keine Insolvenz befürchten, im Vergleich zu anderen Versicherern steht HUK Coburg glänzend da, räumt Preise für Kundenzufriedenheit und Service ab, und steigert seinen Umsatz seit 2002 jährlich beträchtlich.
Für diese Art von Versicherungsvereinen gibt es sogar einen ganzen Abschnit im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/vag/BJNR001390901.html#BJNR001390901BJNG000301308