Widerrufsrecht - Annahme der Ware verweigern?
Hallo,
würde ich damit meinem Widerrufsrecht genügen, wenn ich die Annahme der Ware beim Transportunternehmen ( DHL) verweigere oder MUSS ich es annehmen, öffnen und den Rückumschlag ausfüllen?
Ich habe so etwas noch nie gemacht, die Kosten werde ich auch vorstrecken müssen für die Rücksendung, oder?Bekommt man die passenden Pakete hierfür in den Postfilialen? Oder kann ich es auch annehmen und ungeöffnet zurückschicken?
3 Antworten
Du hast ein 14tägiges Widerrufsrecht vom Tag der Bestellung. Ich rate 2 Dinge zu tun: 1. Schicke eine mail kurz( ich widerrufe meine Bestellung vom ...). Einen Grund braucht man nicht angeben. 2. Verweigere die Annahme der Sendung.
Danke
Das Problem ist, dass die Widerrufsfrist i.d.R. erst mit Zugang der Ware beginnt. Wenn Du die Annahme verweigerst, befindest Du Dich im Annahmeverzug, jedoch noch nicht in der Widerrufsfrist.
So sieht das zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes aus. Das Widerrufsrecht soll Dir die Prüfung der Ware ermöglichen, wie sie auch im Ladengeschäft möglich wäre. Wenn Du die Sendung gar nicht annimmst, konntest Du die Ware auch gar nicht prüfen.
Viele Versender akzeptieren das dennoch so und machen keinen weiteren Stress - obwohl sie durchaus könnten...
Ich habe ein bisschen weitergeguckt im Internet und habe vor allem bemerkt, dass es abschließend noch nicht geklärt ist, auch wenn einzelne Gerichte das wohl doch als " Widerruf " werten.
Zudem findet sich in den AGBs folgender Vermerk:
" 2. Für den Fall, dass das Transportunternehmen die Ware an uns zurücksendet, weil die Übergabe gescheitert ist, haben Sie die Kosten für den erfolglosen Versand zu tragen. Dies gilt nicht, wenn Sie durch die verweigerte Annahme von einem Ihnen zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen oder wenn Sie an der Annahme gehindert sind und von uns vorher nicht rechtzeitig über die Leistung informiert wurden. "
Genau das von dir Geschilderte hat mich nämlich auch überhaupt erst auf diese Frage gebracht.Wobei das Widerrufsrecht nicht ausschließlich zu Prüfungszwecken ist, sondern auch vor überstürzten Käufen im griffbereiten Internet ( oder Telefon) schützen soll.Da man keine Gründe angeben muss, spielt es aber eh keine Rolle.Ich zum Beispiele werde aufgrund mangelhafter Informationspolitik und Nichteinhaltung der versprochenen Schnelligkeit davon Gebrauch machen.
Danke für die Antwort.
Wenn du es dir anders überlegt hast, kannst du die Annahme verweigern und es zurückgehen lassen.
Ich habe es mir nicht anders überlegt, sondern war vom Service enttäuscht, da die Lieferung schon mindestens 3 Werktage überfällig ist.Zudem wurde auf E-Mail nicht geantwortet und die Hotline war angeblich auch permanent besetzt.
Habe mich deshalb entschieden, es woanders zu bestellen- und das habe ich schon getan.Vermutlich kommt es von dort auch noch früher an ;)
Danke für die Antwort.