Wertigkeit von Aktennotizen bei anstehender Kündigung
Mal angenommen eine MA ist seit 5 Jahren in der Firma. Sie arbeitet im Außendienst und sieht Ihre Leiterin nur 1x im Monat. Normalerweise stehen AG + MA in telefonischem Dialog wenn Kunden absagen u.ä.
Die MA fällt immer mal wieder unangenehm auf und es wurden im Laufe der Zeit auch Aktennotizen gemacht, u.A. wegen:
- Schwarzarbeit bei 1 potentiellen Kunden, (1 Abmahnung)
- Ablehnung eines Einkaufskunden (Rentner) während der Betriebsferien zum Jahreswechsel (Zeitaufwand 1 Stunde)
- selbstständige Absprachen über zu zahlende Erschwerniszuschläge bei Kunden, (hat Leitung im Nachherein "abgenickt" wg. Image...)
- Qualifizierung Facharbeiter mit Freistellung von der Arbeit (ohne vorherige Absprache in der Firma)
Jetzt macht die MA eine Meisterschule, wieder ohne vorne weg das okay vom Betrieb einzuholen. Sie kann dadurch nur noch 4 Tage in der Woche arbeiten. AV wurde angepasst.
Sie zwingt Ihre Leitung quasi immer zum nachträglichen regieren, stellt auch Forderungen nach Dienstkleidung in anderer Farbe, eigene Visitenkarten, was keiner unserer 25 MA hat.
Jetzt wollte sie finanzielle Unterstützung für ihr Meisterprojekt. Aber - dieses mal hat die Leitung gesagt: NEIN Meisterquali ist Privatvergnügen, da keine Delegation von uns vorliegt.
Nun schmollt die Gute.
Geht seit Ende Dezember an kein Telefon und boykottiert die Zusammenarbeit. Sie hat wegen Vertragskündigungen etliche Stunden verloren und der AV muss ab 01.02. runter gesetzt werden, weil eine Neukundenübertragung nicht möglich war (sie ging ja nicht ans Telefon).
Was wenn sie sich weigert den Änderungsvertrag zu unterschreiben? Kündigung? Ohne vorherige Abmahnungen? Welche Wertigkeit hätten die vorliegenden Aktennotizen in einem eventuellen AG-prozess? Haben auch eine Liste mit vergeblichen Anrufversuchen und SMS ohne Reaktion gemacht...
Der Fehler den wir uns als Leitung zuschreiben müssen, wir haben uns immer "schwer getan" sofort mit Härte durchzugreifen. Die MA ist arbeitsmäßig Top,und man kann ihr da überhaupt nichts nachsagen.
Bin dankbar für jeden qualifizierten Tipp, gerne auch per PN
3 Antworten
aktennotizen haben in einem möglichen kündigungsschutz-prozess keinen wert. das arbeitsrecht sieht in der regel vor, dass verstöße gegen die arbeitsvertraglichen pflichten per abmahnung wirksam gemacht werden müssen, weiterhin hat der abgemahnte das recht, seine stellungnahme zu den vorwürfen zu den akten zu geben.
eine ordentliche kündigung ist ohne abmahnung nichts wert. eine änderungskündigung muss betrieblich begründet sein, wenn persönliches fehlverhalten dahinter steht, fällt das wieder unter "ordentliche"
Wenn die MA den Änderungsvertrag nicht unterschreibt heisst das ja der alte AV bliebe bestehen. Wir müssten ihr also weiter das volle Gehalt zahlen auch wenn sie nicht die volle Stundenanzahl bringt.
Das sie die nicht mehr erbringt liegt aber doch daran das sie nicht ans Telefon geht um neue Kunden übertragen zu bekommen.
Also betriebsbedingte Kündigung wegen mangelnden Aufträgen, die Neukunden wurden nun anderweitig vergeben.
Oder - 1. Abmahnung wegen mangelnder Kooperation? Gestörtes Vertrauensverhältnis?
Da bin ich ziemlich sicher, daß man ihr kündigen kann. Immerhin hat sie einen Arbeitsvertrag, den sie ja wohl nicht einhält. Aber der AG kann sich auch bei seinem Anwalt schlau machen.
Das mit der Meisterschule hätte sie vorher sagen müssen wenn sie auch noch Förderung dafür will. Klar, Weiterbildung ist eines der Rechte die jeder hat, verwehren darf es die Fa. nicht. Ganz fair wars nicht. Und wegen der anderen "Vergehen" sollte ein deutlich- klärendes Gespräch stattfinden. Telef. muss sie nicht immer erreichbar sein. Aber natürlich hätte sie sich irgendwann mal melden sollen. Die Fa. muss überlegen ob die Eskapaden im Verhältnis zur top Leistung der Dame stehen. Offensichtlich weiß sie dass sie gut ist. Übrigens- Vsitenkarten hat jeder AD-Mitarbeiter den ich kenne....und ich kenne viele! Wenn ihr keine habt finde ich das schon etwas seltsam. Die Dinger kosten doch nix mehr! Vista Print lässt grüßen! ;-)
Achso...naja dann muss das glaub ich nicht sein. Das konnte ich ja nicht wissen. ;-)
Visitenkarten als Hauswirtschafterin? Naja...