Wertigkeit von Aktennotizen bei anstehender Kündigung

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aktennotizen haben in einem möglichen kündigungsschutz-prozess keinen wert. das arbeitsrecht sieht in der regel vor, dass verstöße gegen die arbeitsvertraglichen pflichten per abmahnung wirksam gemacht werden müssen, weiterhin hat der abgemahnte das recht, seine stellungnahme zu den vorwürfen zu den akten zu geben.

eine ordentliche kündigung ist ohne abmahnung nichts wert. eine änderungskündigung muss betrieblich begründet sein, wenn persönliches fehlverhalten dahinter steht, fällt das wieder unter "ordentliche"

mg6358 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 10:30

Wenn die MA den Änderungsvertrag nicht unterschreibt heisst das ja der alte AV bliebe bestehen. Wir müssten ihr also weiter das volle Gehalt zahlen auch wenn sie nicht die volle Stundenanzahl bringt.

Das sie die nicht mehr erbringt liegt aber doch daran das sie nicht ans Telefon geht um neue Kunden übertragen zu bekommen.

Also betriebsbedingte Kündigung wegen mangelnden Aufträgen, die Neukunden wurden nun anderweitig vergeben.

Oder - 1. Abmahnung wegen mangelnder Kooperation? Gestörtes Vertrauensverhältnis?

Da bin ich ziemlich sicher, daß man ihr kündigen kann. Immerhin hat sie einen Arbeitsvertrag, den sie ja wohl nicht einhält. Aber der AG kann sich auch bei seinem Anwalt schlau machen.

Das mit der Meisterschule hätte sie vorher sagen müssen wenn sie auch noch Förderung dafür will. Klar, Weiterbildung ist eines der Rechte die jeder hat, verwehren darf es die Fa. nicht. Ganz fair wars nicht. Und wegen der anderen "Vergehen" sollte ein deutlich- klärendes Gespräch stattfinden. Telef. muss sie nicht immer erreichbar sein. Aber natürlich hätte sie sich irgendwann mal melden sollen. Die Fa. muss überlegen ob die Eskapaden im Verhältnis zur top Leistung der Dame stehen. Offensichtlich weiß sie dass sie gut ist. Übrigens- Vsitenkarten hat jeder AD-Mitarbeiter den ich kenne....und ich kenne viele! Wenn ihr keine habt finde ich das schon etwas seltsam. Die Dinger kosten doch nix mehr! Vista Print lässt grüßen! ;-)

mg6358 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 10:31

Visitenkarten als Hauswirtschafterin? Naja...

Elaysa  17.01.2014, 16:29
@mg6358

Achso...naja dann muss das glaub ich nicht sein. Das konnte ich ja nicht wissen. ;-)