Werkstatttermin absagen ?

5 Antworten

wenn du einen "Vertrag" unterzeichnet hast, musst du eine Kopie haben. In dem stehen Bedingungen. Die kennen wir hier nicht! // Wenn nicht, ruf an und sage ab.

Isahh 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 10:12

Ich habe ja nichts weiter bekommen keine Kopie nichts. Und es stand auch von keinem Vertrag was auf dem Blatt. Sondern nur der Termin.

wikinger66  23.09.2017, 10:14
@Isahh

dann ruf halt an und sage ab, wo ist denn da dein Problem?

Hast du denn keine Kopie von dem Schreiben???

Wichtig ist, was da drin steht! Es kann sein, dass du entsprechend lange vorher absagen musst (sagen wir mal, 3 Tage), und NACH diesem Zeitraum eine Entschädigungszahlung fällig wird.

Der Werkstatt entgeht ein Gewinn, wenn du den Termin nicht wahr nimmst, und sie den nicht neu besetzen können.

Man sollte schon wissen, was man unterschreibt! Notfalls musst du halt in der Werkstatt anrufen, und das erfragen. Die Aussage der Person ist weitgehend wertlos.

Notfalls die AGs bzw Vertragsbedingungen anfordern, wenn die nicht sogar im Internet stehen..

Und beim nächsten Mal: KOPIE DES VERTRAGES mitnehmen!

Naja, ruf an und sag erstmal ab und sag, dass du dich nochmal meldest die Tage, du kannst gerade den Dienstplan nicht überblicken, wann du sicher Zeit hast… Seien einfach zu viele Leute bei euch krank… Oder so ähnlich. Dann lässt du die Sache auf sich beruhen.  Falls du tatsächlich einen Vertrag unterschrieben hast, der dich jetzt verpflichtet eine Arbeit dort durchführen zu lassen, wird sich der Meister da nochmal bei dir melden - der  startet ja nicht sofort eine Klage gegen Dich. Dann kannst du immer noch sagen, ach, hab ich ganz vergessen[...] und dann einen Termin für irgendwann ausmachen. Besser du zahlst 150 € und hast dann eine heile Felge, als dass du nur  Geld für eine Vertragsstrafe zahlst und nichts davon hast…  Aber selbst wenn du eine Vertragsstrafe wegen Vertragsbruch zahlen müsstest, sollte die denke ich sehr gering sein, da sie sich am entgangenen Gewinn bemisst. Wenn du also die Materialkosten von den 150 € abziehst und die nicht genutzte Arbeitszeit, bleibt da ja letztlich nicht eine so große Summe übrig. 

T3Fahrer

Du hast vermutlichen einen Reparaturauftrag unterschrieben. Wird diese Reparatur nun nicht ausgeführt, musst du auch nichts bezahlen. Absagen solltest du aber schon.

Ruf an und sag ab. Niemand kann dich zwingen zu kommen oder die Felge dort richten zu lassen.

Cirel  23.09.2017, 10:01

Natürlich kann man das, wenn er naiverweise irgendeinen Wisch unterzeichnet.

Jetzt kommt es darauf an, was er unterschrieben hat.

Rosswurscht  23.09.2017, 10:04
@Cirel

Dann fahr ich ich nicht hin, und dann?

Bekomme ich eine Rechnung für "Nix repariert"?

Cirel  23.09.2017, 10:20
@Rosswurscht

Aufforderung zur Vertragseinhaltung, anschließende Mahnungen sowie Gerichtsverfahren, wenn der Händler gut drauf ist.

Abhängig vom Vertragsinhalt.

Isahh 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 10:30
@Cirel

Nur wie sieht so ein Vertrag denn aus ? Ich meine es reicht doch nicht aus den Termin drauf zu schreiben und den Betrag. Die müssen doch wissen was für teile die bestellen müssen und da diese sowieso alles vorrätig haben. Wofür sollte ich dann bezahlen. Der Händler hatte mir doch sagen müssen, das ich einen Vertrag eingehe zu mal ich nochmals gefragt habe.

BalZakBarsoom  23.09.2017, 11:55
@Isahh

Muss dir dein Bäcker sagen, dass du eineb Vertrag bei ihm eingegangen bist, wenn du dort deine Brötchen gekauft hast?

Vertrag ist Vertrag, du hat einen abgeschlossen.

Du hast die Werkstatt gefragt, was es kostet.

Die hat es dir gesagt.

Dann hast DU dein Angebot abgegeben: (So ist das definiert, auch wenn es unlogisch klingt): "Repariere meine Felgen!" Der Händler hat das Angebot angenommen indem er gesagt hat "Mach ich!".

Damit ist ein VERTRAG zustande gekommen!

Zudem hast du doch ja uach unterschreiben!