Werkstatttermin absagen ?
So es geht um folgendes...
Vor drei Tagen war ich bei einer Autowerkstatt die sich insbesondere mit Felgenreparatur beschäftigen. Ich zeigte dem Mitarbeiter dort meine Schrammen an der Felge und dieser sagte mir ich müsste mit ungefähr 150 Euro rechnen. Danach hat er mich gefragt wann ich denn am besten könnte. Da ich berufstätig bin habe ich gesagt an einem Samstag. Er gab mir dann ein Papier was ich ausfüllen musste darauf war der Termin vermerkt und die kosten von 150 Euro. Ich füllte den mit Namen usw. Aus. Danach fragte ich am Ende, da ich dort meine Unterschrift setzten musste, was ich wenn ich an diesem Tag doch nicht kann, kann ich dann noch absagen ? Dazu meinte er ja können wir dann verschieben. Ich weiß nicht genau ob ich für diesen Tag unterschrieben habe oder aber für die Reparatur generell. Er sagte mir am Ende noch ja wenn ich es verschieben möchte muss ich anrufen wenn nicht soll ich kommen. Nun möchte ich aber die Reparatur nicht in Anspruch nehmen. Habe Angst dass ich etwas bindendes unterschrieben habe. Unter der Unterschrift stand kein der Vertrag ist bindend oder weiteres. Bin mir auch nicht mehr so sicher das oben was Mit Termin... stand . Nur ich mach mir sorgen dass ich trotzdem was bezahlen muss wenn ich Absage. Könnt ihr mir helfen ?
5 Antworten
wenn du einen "Vertrag" unterzeichnet hast, musst du eine Kopie haben. In dem stehen Bedingungen. Die kennen wir hier nicht! // Wenn nicht, ruf an und sage ab.
dann ruf halt an und sage ab, wo ist denn da dein Problem?
Hast du denn keine Kopie von dem Schreiben???
Wichtig ist, was da drin steht! Es kann sein, dass du entsprechend lange vorher absagen musst (sagen wir mal, 3 Tage), und NACH diesem Zeitraum eine Entschädigungszahlung fällig wird.
Der Werkstatt entgeht ein Gewinn, wenn du den Termin nicht wahr nimmst, und sie den nicht neu besetzen können.
Man sollte schon wissen, was man unterschreibt! Notfalls musst du halt in der Werkstatt anrufen, und das erfragen. Die Aussage der Person ist weitgehend wertlos.
Notfalls die AGs bzw Vertragsbedingungen anfordern, wenn die nicht sogar im Internet stehen..
Und beim nächsten Mal: KOPIE DES VERTRAGES mitnehmen!
Naja, ruf an und sag erstmal ab und sag, dass du dich nochmal meldest die Tage, du kannst gerade den Dienstplan nicht überblicken, wann du sicher Zeit hast… Seien einfach zu viele Leute bei euch krank… Oder so ähnlich. Dann lässt du die Sache auf sich beruhen. Falls du tatsächlich einen Vertrag unterschrieben hast, der dich jetzt verpflichtet eine Arbeit dort durchführen zu lassen, wird sich der Meister da nochmal bei dir melden - der startet ja nicht sofort eine Klage gegen Dich. Dann kannst du immer noch sagen, ach, hab ich ganz vergessen[...] und dann einen Termin für irgendwann ausmachen. Besser du zahlst 150 € und hast dann eine heile Felge, als dass du nur Geld für eine Vertragsstrafe zahlst und nichts davon hast… Aber selbst wenn du eine Vertragsstrafe wegen Vertragsbruch zahlen müsstest, sollte die denke ich sehr gering sein, da sie sich am entgangenen Gewinn bemisst. Wenn du also die Materialkosten von den 150 € abziehst und die nicht genutzte Arbeitszeit, bleibt da ja letztlich nicht eine so große Summe übrig.
T3Fahrer
Du hast vermutlichen einen Reparaturauftrag unterschrieben. Wird diese Reparatur nun nicht ausgeführt, musst du auch nichts bezahlen. Absagen solltest du aber schon.
Ruf an und sag ab. Niemand kann dich zwingen zu kommen oder die Felge dort richten zu lassen.
Natürlich kann man das, wenn er naiverweise irgendeinen Wisch unterzeichnet.
Jetzt kommt es darauf an, was er unterschrieben hat.
Aufforderung zur Vertragseinhaltung, anschließende Mahnungen sowie Gerichtsverfahren, wenn der Händler gut drauf ist.
Abhängig vom Vertragsinhalt.
Nur wie sieht so ein Vertrag denn aus ? Ich meine es reicht doch nicht aus den Termin drauf zu schreiben und den Betrag. Die müssen doch wissen was für teile die bestellen müssen und da diese sowieso alles vorrätig haben. Wofür sollte ich dann bezahlen. Der Händler hatte mir doch sagen müssen, das ich einen Vertrag eingehe zu mal ich nochmals gefragt habe.
Muss dir dein Bäcker sagen, dass du eineb Vertrag bei ihm eingegangen bist, wenn du dort deine Brötchen gekauft hast?
Vertrag ist Vertrag, du hat einen abgeschlossen.
Du hast die Werkstatt gefragt, was es kostet.
Die hat es dir gesagt.
Dann hast DU dein Angebot abgegeben: (So ist das definiert, auch wenn es unlogisch klingt): "Repariere meine Felgen!" Der Händler hat das Angebot angenommen indem er gesagt hat "Mach ich!".
Damit ist ein VERTRAG zustande gekommen!
Zudem hast du doch ja uach unterschreiben!
Ich habe ja nichts weiter bekommen keine Kopie nichts. Und es stand auch von keinem Vertrag was auf dem Blatt. Sondern nur der Termin.