Werden Mahnungen per e-Mail vom Gericht anerkannt?
Sind Mahungen per e-Mail rechtsmässig ?
In der Angelegenheit waren alle Lieferdaten für ein gekauftes Produkt um 10 Euro, samt angeblich später 2 Mahnungen, durch einen PC-Crash mit vielen e-Mails nachweisbar verschwunden.
Es wurde immer auf die Rechnung gewartet, aber es kam nichts.
Vom Lieferanten war keine Absender-Anschrift bekannt.
Nun kommt Rechtsanwalt-Rechnung ?
Ist das richtig so ?
6 Antworten
Naja Mahnungen kann jeder schreiben wie er möchte und auch Gebühren erheben wie er möchte. Man kann sogar sofort nach Zahlungsnichteingang einen Schuldschein bei Gericht einfordern. Das macht nur niemand, weil das was kostet. Wenn du allerdings auch keine Rechnung bekommen hast und du das nachweisen kannst dann hast du immer noch 30 tage Zeit um zu zahlen ohne eine Mahnung zu bekommen
Sobald Zahlungsvezug vorliegt kann ich tätig werden. Vorher nicht.
Was willst Du mit dem "PC-Crash" nachweisen, daß Du zu dusselig warst eine Datensicherung zu machen? Emails landen ja nicht automatisch auf Deinem PC sondern werden von irgendeinem Providerserver abgerufen. Du wirst Dich nicht darauf berufen können, daß Du keine Rechnung erhalten hast und angeblich die ganze andere Emailpost in dieser Angelegenheit. Wenn Dein PC kaputt war liegen die Mails noch auf dem Providerserver wenn die Mails gekommen sind bevor der PC kaputt ging hast Du Dich nicht drum gekümmert. So einfach ist das. Also wirst Du den RA bezahlen müssen.
Grundsätzlich regeln die AGB welche Form der Kündigung etc. angenommen wird. Allerdings ist immer der Absender in der Pflicht zu beweisen, dass der Empfänger diese erhalten hat. Schwer vorstellbar bei Emails, wenn du wiederrum nachweisen kannst, dass dein PC zu besagter Zeit nicht funktionierte.
Den Absender muss nachweisen dass seine Willenserklärung im Machtbereich des Empfängers angekommen ist, wie er das tut und ob die Argumente der Gegenseite ausreichend sind fällt wohl in den Ermessensspielraum eines Richters.
Emailverkehr wird im Allgemeinen als nicht rechstkräftig gesehen, drum kann man durchaus zu der Überzeugung kommen die Mahnung ist nichtig.
Relevant für den Verzug ist jedoch nur das laut Vertrag/Rechnung vereinbarte Zahlungsziel.
Mahnungen per E-Mail sind ohne weiteres zulässig. Da in Deutschland keine Mahnpflicht besteht und in vielen Fällen gar nicht nötig ist, ist es auch unerheblich, in welcher Form Mahnungen erfolgen.
Wo gibt es zu Mahnungen per eMail eine gesetzliche Grundlage ?
EineRechnung eines Anwaltes muss ja schon etwas vorweg gegangen sein. Ansonsten würde ich keine RA-Kosten akzeptieren.
Ob der Empfänger hier E-Mail emfangen kann oder nicht ist nicht die Angelegenheit des Versenders. Wenn in den AGBS annerkannt wurde, dass bei Verzug oder sonstigem der E-Mailverkehr vereinbart wurde so gilt dieses auch!
Wer sich auf derlei Geschäfte einläßt hat eben dafür sorge zu tragen, dass der Empfang auch gesichert ist. Im Übrigen genügt als Ausrede eine defekter PC sicherlich nicht. Wäre ja nochmals schöner!