Werbung schalten - wie ist das mit der Umsatzsteuer?

2 Antworten

Du musst ein Gewerbe haben, wo auch die UST bzw. Vorsteuer abrechenbar ist. Wieviel UST usw. dazu müssen alle Daten auf der Rechnung bzw. Quittung stehen. Diese Daten übernimmst du in deine Buchführung. Könnte sein, dass später mal eine Aussenprüfung vom Finanzamt kommt und das alles sehen will. Und du machst die UST-Abrechnung jährlich oder im Quartal (legt FA fest nach deiner Gewerbe-Anmeldung) auf Grundlage deiner Buchführung.

Wenn ein Unternehmer Werbung schaltet, dann ist die in den Kosten dafür enthaltene Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer abzugsfähig, vorausgesetzt, er unterliegt der Regelbesteuerung und es gibt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Helfrgh 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 13:23

Deine Antowrt beziht sich auf meine Frage, doch könntest du es mir bitte genauer erklären?

PatrickLassan  04.08.2020, 13:25
@Helfrgh

Was genau möchtest du denn erklärt haben?