Wer zahlt Riss im Waschbecken?
Hallo,
ein Freund von mir hat folgendes Problem:
Er hat seinen Mietwohnung zum 31.08.2009 gekündigt und hatte am 28.08.2009 Wohnungsübergabe. Am 12.08.2009 hatte er festgestellt, dass sich in seinem Waschbecken ein Riss, offenbar ein Spannungsriss, ohne sein Zutun gebildet hat. Im Übergabeprotokoll ist dieser nun als einziger Mangel festgehalten worden. Zwei Wochen nach Auszug hat der VM ihn nunmehr aufgefordert, die Kosten für Beschaffung und Einbau eines neuen Waschbeckens zu übernehmen. Den Hinweis auf die Mängelmeldung vom 12.08. tat er mit der Bemerkung ab: Risse bilden sich nicht einfach so. Meine Frage ist nun:
- Muss mein Freund das Waschbecken tatsächlich ersetzen?
- Wer muss nachweisen, dass sich der Riss von selbst bzw. nicht von selbst gebildet hat.
- Falls das Waschbecken zu ersetzen ist, muss der VM dann nicht einen "neu für alt"-Abzug vornehmen? Das Waschbecken ist 14 Jahre alt.
Als zweites Problem hat der VM dann geltend gemacht, dass sich in der Toilette im 2. Bad ebenfalls ein Schaden befände, welchen er jedoch bei der Übergabe nicht hätte sehen können, da zu diesem Zeitpunkt sich im 2. Bad kein Licht befunden hätte. Der Mangel steht jedoch nicht im Übergabeprotokoll und mein Freund schwört auch, dass da beim Auszug kein Mangel war. Wie sieht ihr dies?
Herzlichen Dank für eure Antworten.
VG, Axel
6 Antworten
Also für den zweiten Mangel kann ich keinen Kommentar abgeben, evtl. wird der Vermieter auch dafür noch Kaution einbehalten.
Zum Riss im Waschbecken: Ist mir auch schon mal passiert, und zwar ist es mir damals auch gar nicht aufgefallen bzw. kann mich auch nicht erinnern, dass ich dafür verantwortlich war. Es ist allerdings so: Wenn der Mieter das dem Vermieter früher gemeldet hätte, wäre das evtl. ganz einfach über die Haftpflichtversicherung abgewickelt worden (so ist es mir damals erklärt worden von einem sehr erfahrenen Hausmeister) Da es aber im Nachhinein als Mangel festgestellt wurde, muss es der Mieter zahlen bzw. wird ihm von der Kaution abgezogen. Es ist scheinbar üblich, dass der Mieter für solche Schäden zahlt. Ob es wirklich rechtens ist, wenn der Mieter tatsächlich nicht verantwortlich ist, kann ich nicht beurteilen. Ich hoffe, es ist kein teures Waschbecken!
Ein Riss entsteht nicht nicht durch anstossen oder dergleichen, es handelt sich meisst um einen Materialfehler der oft Jahre nach Einbau auftreten kann. Evtl. auch durch zu stramm angezogene Muttern die einen Riss verstärken könnten, aber eher seltener. Ein Mieter könnte eine Ecke abschlagen aber keinen Spannungsriss verursachen.
Der Verursacher ist schadensersatzpflichtig. Es lässt sich bei einem Termin leicht abprüfen, ob es sich um einen Spannungsriss handelt oder nicht. Mieter vergessen oft, dass doch etwas in das Becken gefallen ist. Natürlich muss der VM sich den Abzug nach Alter des Waschbeckens gefallen lassen. Hier wäre es ratsam, die Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. MfG
hallo
also zu der sache mit der toilette : diese muss er nicht bezahlen. grund : es wurde ein unterschriebenes übergabeprotokoll angefertigt. jeder offensichtliche mangel der dort nicht vermerkt wurde ist dann vermieterproblem. der mieter haftet dann nur noch fuer versteckte mängel. selbst wenn da keinlicht war. sorgt er nicht fuer ausreichende beleuchtung ist es sein problem.
Am besten zum Mieterschutzbund gehen.....du hast nix in der Hand.Auch gibt es bestimmt kein Protokoll vom Einzug das das Waschbecken ein Riss hatte.Natürlich ist das Aussage gegen Aussage.Aber frag am besten i Mieterschutzbund die wissen das genau.Die haben mir schon oft geholfen,und bin auch im Mieterschutzbund was mir jährlich 45 Euro kostet....aber dafür lohnt es sich