Wer zahlt für die kauptte heizung durch Blitzeinschlag?

12 Antworten

Bei einem direkten Blitzeinschlag ins Haus die Feuerversicherung. Für einen Überspannungsschaden durch Blitz, muss dieser in der Wohngebäudeversicherung extra abgesichert sein.

Die Reparatur zahlt ansonsten natürlich der Eigentümer der Anlage.

... der Eigentümer der Anlage und der kann solche Schäden absichern in einer VGV, die eigentlich auch jeder ET hat. Viel Glück.

Das bezahlt, wenn Ihr Glück habt, die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers, also Eure eigene Versicherung oder wenn ihr zu Miete wohnt, die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Die zahlen das evtl. aber nur, wenn ein Blitzableiter montiert wurde und dieser gewartet wurde (Versicherungen sind nicht zahlungsfreudig, die werden das überprüfen, die nehmen nur gerne unsere Beiträge). Hier noch ein Link dazu

http://www.focus.de/immobilien/bauen/tid-19189/blitzschlag-welche-versicherung-bei-blitzschlag-zahlt_aid_532107.html

lg Lilo

LiselotteHerz  15.06.2015, 12:27

Welche Hausratversicherung habt Ihr denn abgeschlossen? Die Zurcher Hausratversicherung bietet z.B . zusätzlich Leistungen bei Schäden durch Blitzschlag ein. Schau mal in Euren Versicherungsbedingungen.

DerHans  15.06.2015, 13:46
@LiselotteHerz

Überspannungsschäden durch Blitz kann man bei jedem Versicherer mit einschließen. Direkter Blitzschlag ist durch die Feuerversicherung gedeckt.

Die Elementarschadensversicherung, wenn der Blitzschlag, Überspannung etc. mit abgesichert ist. Diese sollte in der Gebäudeversicherung, die der Eigentümer abschließen sollte enthalten sein. Wenn diese Versicherung nicht besteht, dann zahlt der Eigentümer!

Apolon  15.06.2015, 15:59

unter Elementarschäden versteht man Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben Vulkanausbruch, Erdrutsch, Lawinen.

Bei Einschluss der Gefahr Feuer sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert.

BigLittle  15.06.2015, 18:21
@Apolon

Ich habe mich mit der Elementarschadensversicherung nicht klar ausgedrückt. Hier die Korrektur: Das Gebäude wird durch die Wohngebäudeversicherung vor Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden geschützt. Damit ist es auch vor Blitzschlag geschützt. Vor Hochwasser, durch Starkregen, Schneedruck,Lawinen,Erdsenkung und Erdbeben schützt die Elementarschadensversicherung. Das diese Elementarschadensversicherung vor Blitzschlag schützt war nicht ganz korrekt.

War es tatsächlich ein direkter Blitzeinschlag ?

Oder evt. ein Überspannungsschaden ?

Was wurde denn an der Heizungsanlage beschädigt ?