Wer zahlt die Miete bei einer Wohnung mit Bürgschaft wenn man mit Schule/Studium fertig ist?
Hallo,
Ich hole momentan mein Fachabitur nach und wohne in einer Wohnung bei der mein Vater als Bürge eingetragen ist. Wenn ich jetzt nach der Schule erstmal arbeitslos sein sollte bis ich etwas anderes habe und zum Jobcenter gehe um Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, muss dann mein Vater oder das Jobcenter bezahlen?
Und kann mein Vermieter sich gegen Zahlung durch das Jobcenter wehren oder mich rausschmeißen? Denn ich weiss dass er gegen Mieter mit Sozialleistungen ist.
Dankr
5 Antworten
Wenn Du unter 25 bist und ALG 2 beantragst, kann das Jobcenter von Dir verlangen, zu Deinen Eltern zurückzuziehen.
Dein Vermieter kann den Mietvertrag grundsätzlich nur bei nicht vertragsgemäßem Verhalten kündigen.
Wovon lebst Du denn aktuell bzw. wer bezahlt die Wohnungsmiete?
ALG 2- Empfänger, die noch keine 25 Jahre alt sind, sollen vom Gesetz her bei den Eltern leben, da billiger für den Staat.
Ob bzw. inwieweit das im Enzelfall durchführbar ist, ist eine andere Frage.
Stelle einen Antrag auf ALG 2, wenn Du möchtest, und warte ab, wie das Jobcenter darauf reagiert.
Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zu Ende der Erstausbildung. Auch hier muß man sehen ggf. ob bzw. inwieweit sich das evtl. mit dem ALG 2 "beißt".
Eine bessere Auskunft kann ich Dir nicht geben.
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Danke für die Antwort. Ich befinde mich nicht mehr in Erstausbildung, ändert das etwas?
Wenn ich jetzt nach der Schule erstmal arbeitslos sein sollte bis ich etwas anderes habe und zum Jobcenter gehe um Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, muss dann mein Vater oder das Jobcenter bezahlen?
Dazu braucht man mehr Angaben. Dein Alter und hast Du bereits eine berufliche Ausbildung ( da Du das FA ja nachholst) .
Den Anspruch auf ALG muss man erst erwerben. Bei ALG II werden ( z.B. je nachdem wie Alt Du bist ) die Einkommensverhältnisse Deiner Eltern geprüft.
Danke, bin bald 22 und habe eine Ausbildung. Alg2 habe ich schon mehrmals beantragt und es wurde noch nie etwas über meine Eltern gefragt.
Bürgen werden grundsätzlich nur zur Zahlung herangezogen wenn der Mieter für den sie bürgen mit der Zahlung im Rückstand ist. Es ist in dem Zusammenhang unbedeutend wie der Status des Mieters ist. Bei Bürgergeldbeziehern kann der Vermieter jedoch bei Zahlungsrückstand auch Zahlung durch die Arbeitsagentur beantragen die daraufhin die Leistungen um die Miete kürzt.
Wer zahlt die Miete bei einer Wohnung mit Bürgschaft wenn man mit Schule/Studium fertig ist?
Vollkommen gleichgültig: Immer der Mieter
Danke für die Antwort. Wie meinst du das genau?
Der Mieter ist zahlungspflichtig. Wer die Überweisung tätigt ist nebensächlich. Der Mieter ist und bleibt Schuldner. Er ist der Vertragspartner.
Sollte das JobCenter die Überweisung vornehmen, wird das JobCenter dadurch kein Mieter.
Denn ich weiss dass er gegen Mieter mit Sozialleistungen ist.
Und warum solltest Du Deinem Vermieter bei laufendem Mietverhältnis mitteilen, dass sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und Du auf Transferleistungen angewiesen bist - das geht ihn doch gar nichts an.
Dank für die Antwort. Das würde er ja mitbekommen da ich bei einem Alg2-Antrag Unterlagen/Unterschriften von ihm benötige.
Ich wüsste keine Fragen im ALG II Antrag, die eine Information an den Vermieter notwendig machen. Selbst wenn - es wäre irrelevant - und würde den Vermieter zu keiner Kündigung berechtigen.
Danke, es geht ja darum ob die Bürgschaft dazu führen würde dass mein Vater zahlen muss und nicht das Jobcenter.
Soweit Du Ansprüche auf ALG II hast - sprich bedürftig bist, übernimmt das JC auch die angemessenen Kosten einer Wohnung - gleichgültig, ob Dein Vater irgenwann eine Bürgschaftserklärung abgegeben hat oder nicht.
Das ist nicht nötig. Lediglich die Bankverbindung des Vermieters ist der Arbeitsagentur mitzuteilen für den Fall das Mietrückstände gemeldet werden.
Im Moment zahle ich die Miete von Bafög und Kindergeld. Habe früher schonmal alg2 bezogen in einem anderen Landkreis, bie wurde von mir verlangt dass ich zu meinen Eltern zurückziehe. Kann das Jobcenter das verlangen wenn meine Eltern getrennt sind und weit weg wohnen(160km)?