Wer zahlt Bestattung von im Pflegeheim lebenden mittellosen Onkel?

9 Antworten

Nein, nur an direkte Kinder oder auch Eltern o0der aber die Erben kann herangetreten werden, also Dein Mann in keinem Fall.Die Stadt muss für die Kosten aufkommen, und sucht auch selber nach den direkten Verwandten die zahlen müssen.

Vorrangig leistungspflichtig ist das Sozialamt in dessen Bezirk der Verblichene wohnhaft war.

Diese Behörde wird versuchen, die Kosten von Angehörigen beizutreiben,hierzu werden nötigenfalls die entsprechenden Adressen von Amts wegen ermittelt.

TudorRose 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 20:31

Sowohl Sozialamt als auch Einwohnermeldeamt an seinem Wohnort verweigerten uns nach Heimunterbringung jede Hilfestellung, als wir selbständig versuchten, die Ex-Frau des Onkels ausfindig zu machen, um über sie evtl. an seinen Sohn ran zu kommen.

Für uns nicht nachvollziehbar, da das Amt doch froh über jede Hilfestellung hätte sein müssen, um sich später eigene Kosten zu ersparen. Auch unsere Mitteilung gegenüber seinem Betreuer, dass noch eine Ex-Frau und Sohn existieren, ließ diesen völlig kalt. Er hielt es nicht mal für nötig, sich die Namen und Geburtsdaten zu notieren.

Ganz herzlichen Dank für eure Mühe. Wir waren uns, was die Kostenübernahme betrifft nicht sicher, da die Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer hierzu differieren und ständig wechseln.

Zudem hatten wir vom hiesigen Standesamt die Auskunft erhalten, dass derjenige Verwandte die Bestattung zu regeln hat, den das Amt dafür bestimmt. Bestimmt wird immer Derjenige, der am schnellsten zu ermitteln ist. In diesem Falle wären das wohl WIR, da wir uns seit Jahren freiwillig um den Onkel gekümmert haben und Betreuer / Amtsgericht / Heimleitung daher nur uns kennen.

Zur Rückerstattung der Kosten hätten wir zwar das Recht, uns an den nächsten Verwandten und gesetzlichen Erben zu wenden, hieß es. Wenn der gesetzliche Erbe jedoch nicht zu ermitteln ist bzw. er dasTestament wegen Überschuldung ausschlägt, blieben wir schlussendlich wohl doch auf den Kosten sitzen.

Das kann doch nicht sein.

Speckbulle  27.04.2018, 13:24

Ähm, auch wenn der Sohn das Testament ausschlägt, wenn es ALLE auschlagen kommt er um die Bestattungskosten nicht rum, diese sind ein Sonderfall und müssen von der Verwandschaft gezahlt werden, auch wenn es keinen "Erben" gibt (keiner das Erbe antritt) sofern der Nachlass Sie nicht abdeckt. Erkennt einer das Erbe doch an muss dieser übrigens allein die Bestattungskosten zahlen.

Ein Testament gibt es nicht, da aufgrund von Krediten nur Schulden vorhanden sind, die auf Grund der Heimunterbringung nicht mehr abgezahlt werden konnten.

Somit ist anzunehmen, dass sein Sohn, falls das Amt ihn überhaupt ermittelt, das gesetzliche Erbe ausschlagen wird.

Die Bestattungskosten übernehmen die gesetzlichen Erben bzw. die Erben gemäß Testament (falls vorhanden). Allerdings können die Erben auch die Erbschaft ausschlagen - und damit auch die Beerdigungskosten.