Wer zahlt bei Schäden durch Kinder?
Beispiel: Ein 10-jähriger verursacht fahrlässig einen Brand. Es entstehen Schäden von ca. 10.000 Euro. Wer muss das bezahlen? Das Kind bestimmt nicht. Die Eltern auch nicht. Versicherungen gibts keine. Bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen?
12 Antworten
Die Eltern zahlen nur dann, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann, ohne die es nicht zu dem Schaden gekommen waere. Kann eine solche Aufsichtspflichtverletzung hingegen nicht nachgewiesen werden, brauchen die Eltern gar nichts zu zahlen. Es kommt also sehr auf die Umstaende an.
Ohne nachgewiesene Aufsichtspflichtverletzung kommt es nun darauf an, ob das Kind bereits in der Lage war, die Tragweite seines Handelns zu erkennen. Wenn ja, haftet das Kind. Wenn aber nein, dann haftet niemand und der Geschaedigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Vielen Dank. So in der Art habe ich es mir schon gedacht. War mir nur nicht sicher.
Wer sagt denn, dass die Eltern nicht zahlen müssen? Natürlich haften bei so etwas die Eltern. Sie sind dafür verantwortlich das Kind aufzuklären, dass man nicht fahrlässig mit Feuer umgeht.
Wo steht das Eltern für ihre Kinder haften müssen, wenn nicht eindeutig eine Aufsichtspflicht verletzt wurde?
Vielleicht haben die Eltern dies getan und das Kind wollte überprüfen, ob es wirklich so gefährlich ist?
wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig vernachlässigt haben, müssen sie zahlen. Ansonsten die Hausratsversicherung oder ggf. Haftpflichtversicherung, je nach Sachlage
Dann entweder das Kind selbst (wenn bereits einsichtsfaehig genug) oder eben niemand.
Da kann sowohl das Kind als auch die Eltern haften - 5 Sekunden Google: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/eltern-haften-fuer-ihre-kinder.htm
Vielen Dank für den Link. Dieser war sehr lesenswert. Dort steht ja geschreiben "In der Regel haften die Eltern NICHT für ihre Kinder. Was also passiert wenn ein Kind einen Schaden anrichtet und hierbei den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen kann und die Einsichtsfähigkeit des Kindes noch nicht ausreichend entwickelt war? Bleiben dann bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen?
Ist de facto ja relativ egal, ob das Kind nun juristisch haftbar ist oder nicht. Versuch mal, Forderungen gegen einen 10-jährigen durchzusetzen... ^^
Ja, so ist es in der Tat. Die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Übrigens zahlt in diesen Fällen auch die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht.
In 30 Jahren wird das heute zehnjaehrige Kind 40 sein. So lange kann aus einem heute gegen das zehnjaehrige Kind erwirkten Titel vollstreckt werden. Gut moeglich, dass es bis dahin auch bezahlen kann (auch wenn's dann natuerlich sehr viel mehr als die urspruenglichen 10.000 sein werden).
Bringt mir aber herzlich wenig, wenn heute meine Scheune abfackelt und ich den Schaden wenn überhaupt in 30 Jahren ersetzt bekomme.
Das Leben kann manchmal ziemlich ungerecht sein. Aendert aber nichts an der Haftung.
Na ja, in vielen Versicherungsvertraegen gibt es inzwischen eine sog. "Kinderklausel" (bzw. man kann diese "hinzubuchen"). Dann zahlt die Haftpflichtversicherung auch dann fuer vom Kind angerichtete Schaeden, wenn das Kind selbst gar nicht haften wuerde.
Aha, gut zu wissen...
Kennst du das Schild "Eltern haften für ihre Kinder"? Doch, die Eltern müssen es bezahlen, wenn sie keine Haftpflichtversicherung haben! Sollte man eigentlich als Eltern immer haben!
Das Schild ist Blödsinn, in Deutschland gibt es keine Sippenhaft!
Aber genau dieses Schild ist in der Regel ungültig, hat also keine rechtliche Bedeutung. Es dient nur der Abschreckung.
Wenn aber keine hat wie aus der Frage zu lesen ist.