Wer muss einen LKW Führerschein verlängern lassen?
Hallo - mein Nachbar hat mir erzählt, dass er seinen LKW-Führerschein verlängert hat und das dieser plötzlich nicht mehr gültig sein soll, wenn man das 50ste Lebensjahr erreicht hat.
Hintergrund: Ich habe den Führerschein BCE 1984 mit 19 Jahren bei der Bundeswehr gemacht und diesen dann mit 21 auf den Führerschein Klasse 2 zivil umschreiben lassen. Also grauer Lappen weg - ich bekam dann dieses rosa Exemplar.
Nun benötige ich den Führerschein nicht beruflich und bin seit der Zeit wenige Male "Just for Fun" einen LKW - meist ohne Trailer gefahren. Wenn sich dazu in den nächsten 20 Jahren vielleicht auch nur 3x wieder die Gelegenheit bietet, so würde ich dies natürlich gerne wahrnehmen.
Das was ich im WEB gefunden habe, ist ziemlich unklar. Diese neuen Führerscheine sollen sowieso auf 15 Jahre begrenzt sein, müssen bis 2033 umgeschreiben werden.... bestimmte Regelungen betreffen Führerscheine ab 1999... usw. Der TüV Süd bietet ärtztlche Untersuchungen an (Sehtest), um Führerscheine zu verlängern usw....
Ich hab da bis dato noch nichts von gehört und gehe doch von einem gewissen Bestandsschutz aus. Nicht das ich irgendwann mal mit 65 wg. Fahren ohne Führerschein belangt werden soll, nur weil ich mal eine Spazierfahrt mit einem Sattelzug mache.
Aber wenn das so wäre, müsste einen die Führerscheinstelle ja mal rechtzeitig informieren. Mag aber auch keine schlafenden Hunde wecken. Bin jetzt im 52sten Lebensjahr!
Weiß da jemand Genaueres?
3 Antworten
Die Lücke zwischen den neuen Fahrberechtigungsklassen und dem Umfang
der alten Klasse 3 wird durch CE 79 geschlossen. Diese wird nur auf Antrag mit Beschränkung auf bisher von Klasse 3 umfasste Züge über 12.000 kg zGM erteilt. Unabhängig vom Umtausch dürfen diese Gespanne nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr gefahren werden; danach ist eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE
ersetzt den alten Lkw-Führerschein der Klasse 2. Klasse C berechtigt zum
Führen von Kraftfahrzeugen von mehr als 7.500 kg zGM mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer. Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus. Fahrzeuge der Klassen C und CE dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres – unabhängig
von einem Umtausch – nur noch nach ärztlicher Untersuchung und Verlängerung der Fahrerlaubnis geführt werden.
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM, die nicht über 7.500 kg zGM liegen, fallen in die Klasse C1.
Auch hier wird für Anhänger über 750 kg zGM eine eigene Fahrberechtigung der Klasse C1E erforderlich;
diese berechtigt zum Führen von Gespannen
bis 12.000 kg zGM. Im Falle eines Umtausches der Fahrerlaubnisklasse
2 werden die Fahrerlaubnisklassen AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und
T erteilt.
Aus Gründen des Bestandsschutzes werden weitere Berechtigungen über Schlüsselzahlen eingetragen. Wer den Lkw- Führerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine
Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten
ADAC Der neue EU-Führerschein 2013
Du mußt ab 50 zum Sehtest und ärztl. Untersuchung und dann alle 5 Jahre die selbe Prozedur. Und jedes mal bekommst du nen neuen Kartenführerschein. Bei Busfahrern zus. MPU. Du brauchst zur Verlängerung auch die 5 Fortbildungsmodule. Die Verlängerung kostet ca 500,- Eu.
Fahre selbst bei einer Firma. Aber das habe ich nicht gewußt. Wenn er jetzt gewerblich fahren würde oder zur Aushilfe ohne die Schlüsselnummer, fragt da jemand danach und weiß das auch die Polizei, da bin ich mir nicht so sicher.
Die Schlüsselnummer 95 steht im Führerschein in der letzten Spalte. Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder BAG ist die sofort ersichtlich. Da steht die 95 und dahinter das Datum an dem die 95 verlängert werden muss.
Da gibt es keinen Bestandsschutz.
Die Klasse CE ist mit der Volländung des 50. Lebensjahres ungültig. Man hat dann nur noch die Klasse B (3,5 to ohne Anhänger). Um wieder vollumfänglich den alten Stand zu erreichen muss man einen Sehtest und eine ärztliche Untersuchung machen lassen. Dieses muss dann alle 5 Jahre wiederholt werden.
Wenn man gewerblich fahren will benötigt man dazu noch alle 5 Jahre 35 Std. Berufskraftfahrerqualifikationsfortbildung.
Ja das ist eine tolle Bürokratienummer die aus der Angleichung an das EU-Recht resultiert.
Natürlich ändert sich in Deinem Dokument keine Eintragung. Das Strassenverkehrsamt benachrichtigt auch niemanden man muss es halt wissen.
Tatsächlich ist es so, dass man nur noch Fahrzeuge der Klasse B fahren darf. Das heißt Kfz zulässige Gesamtmasse 3500 kg + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg immer erlaubt.
Anhänger über 750 kg erlaubt wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) 3500 kg nicht übersteigt.
Eine MPU ist hier nicht erforderlich.
Man muss einen entsprechenden Sehtest (für LKW) und eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Mit diesen Unterlagen muss man einen neuen FS bei der FS-Stelle beantragen.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr mit LKW ist besagte BKfQG-Fortbildung notwendig. Im FS wird dann zusätzlich die Ziffer 95 eingetragen. Die Fortbildung wird in 5 Module a 7 Std. absolviert und kostet je Modul zwischen 70-150€ (liegt am jeweiligen Anbieter)
Die Module müssen dann alle 5 Jahre gemacht werden. Die ärztliche Untersuchung sowie der Sehtest sind dann auch alle 5 Jahre zu wiederholen und jeweils ein neuer FS zu beantragen.
Den 50sten habe ich ja nun schon (genauso wie den 51sten) überschritten. In meinem Führerschein steht aber weiterhin, das ich die Klassen 1,2,3,4,5 habe. Da hat sich nicht´s in Luft aufgelöst und eine Führerscheinstelle, die einen ja zumindest darauf rechtzeitig hinweisen müsste, hat sich nie bei mir gemeldet. Woher soll man das also wissen?
Aber ok. Beim Augenarzt oder Allgemeinmediziner war ich natürlich regelmäßig. Ich nehme aber an, dass man dann eine Bescheinigung hinsichtlich der Fahrtauglichkeit erhält. Wahrscheinlich kostenpflichtig, wie jede private Bescheinigung. Und die muss man dann mit sich führen, oder irgendwo vorzeigen?
Nach deinen Ausführungen müsste mein 2er nun ungültig sein, könnte aber irgendwann durch Fahrtauglichkeitstest reaktiviert werden, wenn ich mal wieder fahren will (ohne große Kosten?). Was ist MPU? Ist das nicht dieser "Idiotentest"?.
Auf Klasse B (3.5to ohne Anhänger) können sie mich aber doch nicht zurückstufen. Mein Führerschein Klasse 3 darf doch noch bis 7,5 to. Und was bedeutet in dem Fall Anhänger? Sicher doch nur 2 Achser. Einachser und Doppelachse fahre ich andauernd.
Und wenn man mal einen gewerblichen LKW von A nach B fahren wollte, dann muss man gleich 35 Std. Qualifikation machen. Wer hat denn so viel Zeit und Geld kostet es wahrscheinlich auch noch.
Da haben sich unsere Bürokraten aber mal wieder was einfallen lassen.
Das stimmt so nicht.
Die 35 Stunden Fortbildung zur Erlangung der Schlüsselnummer 95 braucht er nur wenn er beruflich fährt. Nicht wenn er, wie in der Frage erwähnt "...wenige Male "Just for Fun"..." , also privat fährt.
Diese 5 Fortbildungsmodule haben nichts mit der Fahrerlaubnisklasse zu tun, sondern nur mit der Schlüsselnummer 95 für gewerbliche Fahrten.