Darf ich einen 7,5 Tonner fahren, wenn ich meinen Führerschein am 07.07.1980 erworben habe?
6 Antworten
kommt drauf an, für welche Klasse Du damals den Führerschein gemacht hast. Wenn Du z.B. nur den für Klasse 4 (Moped) hast, dann natürlich nicht.
Hast Du die Fahrerlaubnis Klasse 3 (alt), darfst Du einen 7,5-Tonner fahren. Wenn ich mich richtig erinnere, sogar mit Tandem-Anhänger und einem Gesamtgewicht von 10 Tonnen.
Wenn Du damals den PKW-Führerschein Klasse 3 gemacht hast, dann ja.
Das kommt darauf an welche Fahrerlaubnis Du am 07.07.1980 erworben hast.
Wenn es um damalige Klasse 3 geht darfst Du das.
Umstellung der damaligen Klassen und was Du sonst mit Klasse 3 alles fahren darfst findest Du in der FeV Anlage 3 unter Lfd. Nr. 18:
Entnommen aus:
Alter Führerschein Klasse 3 www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fuehrerschein-klasse-3Nach der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue
Führerscheinklassen und ein neues Führerscheindokument eingeführt, der
Scheckkartenführerschein. Diese Reform war überfällig, da nach altem
Recht die damalige Klasse 3 auch zum Führen von Lkw bis 7,5 t und Zügen
bis zu 3 Achsen berechtigte. In der Prüfung dagegen wurde immer nur mit
Pkw und Solo ausgebildet. Diese Regelung war für diejenigen, die es
dennoch mit dem Fahren von Lkw versuchten, geradezu unfallträchtig und
sorgte für Angst vor dem Autofahren. Um die Besitzer des alten 3er
Führerscheins nicht zu benachteiligen, gilt für diese eine
Besitzstandsregelung.
Der älteste, heute noch gültige Führerschein ist der sogenannte "graue Lappen" (s. Bild),
der vor und nach dem zweiten Weltkrieg ausgegeben wurde. Im grauen
Lappen war in den meisten Fällen die Führerscheinklasse 3 eingetragen.
Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t
zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Die alte Führerschein-Klasse 3 berechtigt auch zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5 Hat man die Prüfung der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren. Motorradführerscheine waren mit der alten Klasse 1 bezeichnet.
Oft
gab es auch noch den Zusatz Klasse 3 mit Antrieb durch
"Verbrennungsmaschine". Den Zusatz können Sie auch auf dem hier
abgebildeten Führerschein lesen. Dieser ominöse Zusatz verschwand
später. Man muss dabei bedenken, dass die früheren Führerscheine auf
einer eher technischen, weniger verkehrsgemäßen Ausbildung beruhten. So
war früher der Umgang mit Dampfmaschine, Elektromotor und natürlich auch
Verbrennungsmotor viel wichtiger als heute. Beim Umtausch in den
EU-Kartenführerschein fällt der Zusatz weg.
Der alte graue Lapppen verschwand mit der ersten EG-Führerscheinrichtlinie von 1982 und wurde ersetzt durch den rosa Führerschein,
der einheitlich EU-weit anerkannt wurde. Erst mit der zweiten
EG-Führerschein-Richtlinie von 1991 wurde das alte Fahrerlaubnisrecht
auf die neuen Fahrerlaubnisklassen mit Buchstaben (A, B, C, D)
umgestellt.
Allerdings enthielt der rosa Führerschein weiterhin die alten
Führerscheinklassen von 1 bis 5. Der rosa Führerschein wurde ausgegeben
bis zur Führerscheinreform von 1999. Im alten DDR-Führerschein waren
die modernen Führerscheinklassen schon vorweg genommen. Diese
Führerscheine sind weiterhin gültig.
Der 3-er Führerschein konnte mit dem rosa Führerschein bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden.
Ja darfst du.