Gibt es Vorschriften was für Schuhe man beim Autofahren an haben darf oder ob man auch ohne Schuhe fahren darf?

8 Antworten

Grundsätzlich wird gerne versucht, aus § 23 Abs. 1 StVO eine solche Vorschrift abzuleiten über

[...] dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Allerdings (u.a. OLG Celle 322 Ss 45/07) zählt der Fahrer gerade nicht zur Besetzung. Zwar ist der Fahrer allgemrin dafür verantwortlich, die Verkehstssicherheit gewährleisten zu können, aber daraus läßt sich keine Vorschrift für ein entsprechendes Schuhwerk ableiten, da es im Individualfall des Nachweises bedürfte, daß dadurch die Führung des Fahrzeuges beeinträchtigt wäre. Es stellt also an sich keine Ordnungswidrigkeit dar.

Sollte aber ein Unfall, kann die Versicherung den Fahrer in Regreß nehmen und ggf. sich, auch bei konkreter Gefährdung oder nur Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, ein Bußgeld- oder gar Strafverfahren anschließen, wenn ein kausaler Zusammenhang vorliegt (nachweislich mangelnde Reaktion reichte ggf. schon).

Gawithsilver 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 18:13

Ich dachte mir eben, dass manche Lastwagenfahrer ja am liebsten ohne Schuhe fahren wollen oder Vielfahrer, da die Schuhe nach der Zeit auch stören. Danke für deine hilfreiche Antwort.

PolluxHH  26.10.2018, 18:28
@Gawithsilver

Bei beruflichen Fahrern in Anstellung, besonders LKW-Fahrern, kommen aber BG- als auch Arbeitgebervorschriften hinzu, d.h. der "Regelrahmen" erweitert sich.

So § 209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:

Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.

Das betrifft allerdings nicht die polizeiliche und gerichtliche Würdigung bei Bußgeld- und Strafverfahren, aber sollte dennoch beachtet werden.

jloethe  26.10.2018, 18:44
@Gawithsilver

Was die Fahrzeug-Fahrer tun und wollen steht nicht zur Debatte wenn einer als Berufskraftfahrer angetroffen wird der ohne Schuhe fährt kanns schon richtig Dumm werden den der BAG kennt da kein Erbarmen wenn das Schuhwerk nicht den Arbeitsschutzrichtlinien entspricht den ein Fahrerhaus ist auch ein Arbeitsplatz und wird so geahndet..

Ein PKW leider nicht da ist der Gesetzgeber noch eine Auslegungsvorschrift schuldig geblieben.. `Nur die Versicherungen ziehen da Gnadenlos durch und fordern im Regelfalle bei nicht angepasstem Schuhwerk und hig Heels gehören da auch nicht dazu die regulierten Beträge im Normalfalle zurück wenn dies im Polizeibericht vermerkt ist.das das Schuhwerk nicht angemessen war..

Joachim

60 % der Auffahr-Unfälle entstehen dadurch, das die Fahrer nicht fest genug bremsen, des wegen ist Barfuss-Fahren im PKW nicht zu empfehlen aber erlaubt.

https://www.bussgeldkatalog.org/barfuss-autofahren/

Achtung: Wenn Sie Autofahren ohne Schuhe und in einen Unfall verwickelt werden, dann kann hieraus eine Teilschuld resultieren, da nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt wurde (Oberlandesgericht Bamberg, Az. 2 Ss OWI 577/06). In diesem Fall ist die Zahlung eines Bußgeldes durchaus möglich. Zudem stehen unter Umständen ebenfalls Querelen mit der Vollkaskoversicherung an.

"Wer beruflich Auto fährt, für den gelten häufig andere Vorgaben. Die Unfallverhütungsvorschriften können vorschreiben, dass „ein den Fuß umschließendes Schuhwerk“ zwingend getragen werden muss."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

rein theoretisch ist nicht vorgeschrieben was für schuhe du anhaben musst. wenn du in socken fährst und baust einen unfall, kann es aber passieren, dass die versicherung den schaden nicht übernimmt, weil nicht gewährleistet war, dass du richtig gas geben und bremsen konntest.

Ein richtiges Verbot gibt es da glaube ich nicht (kann mich aber auch irren), es ist meist eine Versicherungsfrage, wenn was passiert. Fahre auch oft barfuß, Polizei hat nur komisch geguckt letztens, aber nichts weiter dazu gesagt.

Es gibt keine Vorschriften, aber wenn es einen Unfall gibt, könnte es als grobe Fahrlässigkeit eingeschätzt werden und bei der Schuldfrage könnte es eine Rolle spielen.