Kann man als Arbeitnehmer die Kosten für den Lkw-Führerschein steuerlich absetzen?
Meinem Bruder wurde seitens des Arbeitgebers empfohlen, einen Lkw-Führerschein zu machen, damit er flexibler eingesetzt werden kann. Kann er als Arbeitnehmer die Kosten für den Lkw-Führerschein wenigstens steuerlich absetzen, wenn er den Führerschein aus eigener Tasche finanziert?
11 Antworten
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kosten für den Erwerb des Lkw- oder Bus-Führerscheins auch dann als Werbungskosten absetzbar sind, wenn Sie damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Dann handelt es sich um Fortbildungskosten oder um Umschulungskosten, die in beiden Fällen in vollem Umfang als - ggf. vorab entstandene - Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Ob Sie dann später eine solche Beschäftigung als Fahrer tatsächlich ausüben, spielt keine Rolle (FG Baden-Württemberg vom 29.8.2006, 14 K 46/06). Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist der Erwerb eines Pkw-Führerscheins der privaten Lebensführung zuzurechnen. Etwas anderes gelte aber in den Fällen, in denen der Erwerb des Lkw- und Bus-Führerscheins unmittelbare Voraussetzung zur Aufnahme der Berufsausübung sei. Nach der Lebenserfahrung könne angenommen werden, dass die private Benutzung dieser Führerscheine von untergeordneter Bedeutung und ihr Erwerb Voraussetzung für die erstmalige Anstellung oder das berufliche Fortkommen eines Berufskraftfahrers sei.
Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins sind steuerlich nicht absetzbar, auch wenn berufliche Gründe mit eine Rolle spielen, den Führerschein zu machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Begründung: Es handele sich bei den Kosten um gemischte Kosten, die teilweise privat und teilweise beruflich veranlasst seien.
Das könnte man ja anhand des Urteils des BFH leicht nachprüfen. Leider hat Pauli1965 vergessen, das Aktenzeichen dazuzuschreiben.
Sicher wäre ich mir da nicht, denn auch mit einer LKW-Erlaubnis kann man PKW fahren. Zumindest war das zu der Zeit so, als ich den Führerschein machte. Der damals (wohl mangels Führer) noch Fahrerlaubnis hieß.
" denn auch mit einer LKW-Erlaubnis kann man PKW fahren. Zumindest war das zu der Zeit so, als ich den Führerschein machte"
das ist auch weiterhin so, liegt aber vorallem daran, dass jeder der nen LKW FS macht auch einen PKW FS haben muss. Spätestens bei der Prüfung muss Klasse B bestanden worden sein.
und als privat könnte man z.B. ne ehrenamtliche tätigkeit bei der Feuerwehr ansehen...ist zwar iwo auch ein beruf, aber dient ja nicht zum geldverdienen
Das mit der Feuerwehr ist ein schönes Argument. Klasse.
Bei uns war das noch so, da hab ich den Führerschein der Klasse für den LKW gemacht und durfte fortan alles fahren, was gummibereifte Räder hat. Ist jetzt 25 Jahre her, und das System war ja ein völlig anderes.
Die Aufwendungen sind als Werbungskosten abzugsfähig incl. der Anreisekosten bzw. Tagegeld wenn die Abwesenheit von Zuhause mindestens 8 Stunden beträgt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers und der Besitz der Führerscheinklasse 3. Werden beide Führerscheine zusammen gemacht, muss die Führerscheinklasse 3 herausgerechnet werden. Die Kosten sind nicht abzugsfähig. Die Begründung von Pauli gilt nur für die Führerscheinklasse 3. Ich habe bereits mehrere Fälle in den Erklärungen beantragt und noch nie Probleme mit den div. Sachbearbeitern der Finanzämter gehabt.
ich würde das mit dem chef absprechen das nach dem bestandenen führerschein der Arbeitsvertrag erweitert wird und das die Fahrereigenschaft(LKW) mit im arbeitsvertrag verankert ist somit kann er es dem finanzamt plausibel erklären das er den führerschein für den job macht! oder gut wäre auch ein schreiben vom chef wo er deinem bruder klar macht das es günstig wäre wenn er einen lkw führerschein hat. lg malli
Bescheinigung des Arbeitgeber und da gibt es mehrere Möglichkeiten:
Fortbildung (trägt zum Teil sogar das Arbeitsamt, wenn es zum Erhalt des Arbeitsplatzes führt)
Außergewöhnliche Belastungen
Werbekosten
LG
Worin besteht denn genau die agB beim Erwerb eines Führerscheins? Und was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und WK? Und wohin muss sich ein in Vollzeit arbeitender Kraftfahrer genau im AA melden, damit das AA ihm etwas bezahlt?
Fragen über Fragen....
Bei den außergewöhnlichen Belastungen würde der zumutbare Eigenanteil abgezogen, das ist nicht so sinnvoll.
Der macht aber n LKW-Schein, da is wohl nix mit privat.-