Darf ich einen Musik Mix auf Youtube hochladen?
Hallo,
Diese frage geht nur an die Personen, die sich in diesem Thema auskennen, da ich keine Antworten wie ''Ich glaube ma schon musste ausprobieren'' gebrauchen kann! ;-)
Also: Ich habe mit dem Programm Audacity einen Mix mit Liedern von verschiedenen Interpreten gemacht. Diesen würde ich gerne auf Youtube hochladen. ABER: Darf ich das überhaupt?
Also ich will weder Geld mit den Liedern verdienen, noch will ich die Lieder als meine Werke preisgeben. Die Lieder wie auch die Interpreten stammen alle nicht aus Deutschland. Soviel zu dem Thema. Ich möchte einfach nur, dass die Leute den Mix ''genießen'' können, wenn ihr mich versteht.
Falls mir jemand eine Antwort gibt, bitte ich sofern es geht, nichts zu schreiben wie ''Laut §4 Abs. 3 ...'' Weil ich, um ehrlich zu sein, das nicht wirklich verstehe. Also bitte wenn ihr könnt einen klaren und verständlichen Satz schreiben :-D
Falls es nicht erlaubt ist, was passiert wenn ich es trotzdem hochlade? Nur eine Sperre oder Vermahnung oder gleich die berüchtigte GEMA-Anzeige? Was muss ich beachten bei dem Upload (Muss ich die Interpreten der Lieder angeben/ schreiben das die Rechte den Urhebern gehören ect.)
Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann! :-)
Vielen lieben Dank im Vorraus!
Mfg DerFrageAc :-)
4 Antworten
Also, wenn du einen Mix aus Liedern SELBST gemacht hast, ist das legal.
Selbst wenn nicht, passiert nix großartiges, außer, dass du eine Ermahnung der GEMA bekommst, das Video wieder rauszunehmen.
Ok... Das ist schon widersprüchlich.
Schau mal hier...
Eigentlich nein, wenn es nicht deine Songs sind.
Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Darf ich einen Musik Mix auf Youtube hochladen?
Nein, ohne Nutzungserlaubnis ist es dir nicht erlaubt.
- § 15 UrhG
- §16 UrhG
- § 17 UrhG
- § 19a UrhG
- § 23 UrhG
Dieser Paragraf dürfte auch für Paragrafen-Allergiker leicht verständlich sein:
Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 24 Freie Benutzung:
*(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.*
Spätestens also, wenn eine fremde Melodie erkennbar ist in deinem Mix. greift
UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Es kommt drauf an ob das original Tonspuren sind oder ob du die Songs verändert hast. (Mit Audacity wohl eher nicht). Du kannst den Mix aber hochladen, wenn dir dein YouTube-Kanal nicht so wichtig ist. Im schlimmsten fall kriegst du ein Strike. Bei drei Strikes wird dein Kanal gesperrt.
Wenn Übergänge als Veränderung zählen. Aber ich sag mal es ist ja ''nur'' ein Youtube Kanal.. wenn der Gesperrt oder sogar Gelöscht wird ist das für mich nicht schlimm :-D Danke
Also die Lieder sind nicht von mir, ich habe sie nur zusammen gemixt. Das darf ich auf Youtube hochladen? Danke