Wer ist im Recht? Auto beim Fußballtraining getroffen
Hallo, ich suche kompetente Hilfe, ist hier jemand der sich mit dem Gesetz gut auskennt?
MIr ist heute folgendes passiert, mein Bruder und ich haben heute bei dem schönem Wetter auf dem Fußballtraingsplatz im Dorf Fußball gespielt, wir haben uns im Tor abgewechselt. Einer von uns hat dann etwas ungünstig übers Tor geschossen und der Ball ist oben auf ein Autodach eines Autos geflogen das etwa 15 Meter vom Tor entfernt parkte.
Der Besitzer ist natürlich gleich vom Tennisplatz rausgestürmt und hat zu uns angeschrien (entschuldigung für folgende Ausdrücke) wir sollen uns sofort "verpissen" und ja keine wiederworte geben.
Natürlich habe ich das nicht eingesehen, da ich und mein Bruder noch sehr lust auf Fußball hatten, also habe ich im widersprochen das er doch selbst Schuld sei wenn er hinter dem Tor parkt und das er eben damit rechnen müsse das ein Ball sein Auto treffen könnte.
Er meinte dann sofort, halt jetzt sofort die Schnauze oder ich zeig dich an, er wollte meinen Namen wissen den ich Ihm natürlich nicht gesagt habe. Er hat gemeint er findet ihn raus und zeigt mich an.
Wer ist im Recht? Ich der ja nur Fußball auf dem Fußballtraingingsplatz trainiert habe. Oder er weil er sein Auto hinters Tor geparkt hat?
Was habe ich zu befürchten, wie schaut es rechtlich aus? Ich hoffe auf ein paar kompetente User die mich aufklären können.
Danke im Vorraus für eure Antworten.
8 Antworten
Da ist es gut wenn die Eltern einem eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten, denn die ist im Streitfall die Hilfe, die nichts viel kostet.
Gut zu wissen :), wir sind zum Glück voll Versichert, aber mir geht es vielmehr um die Frage wer im Recht ist.
Das Fußballspielen auf dafür vorgesehenen Plätzen (Sportplätzen oder auch so genannten Bolzplätzen) ist als solches erlaubt und damit rechtmäßig. Ein solcher Platz ist nämlich dazu bestimmt, Fußballspiele auszutragen.
Wegen der Eigenart dieses Sportes ist es nicht zu vermeiden, dass Bälle über das Spielfeld hinausfliegen, jede in der Nähe befindliche Person muss sich hierauf einstellen. Auch der Spieler muss zwar, sei es im Spielbetrieb, sei es im Training seine Spielweise grundsätzlich so einrichten, dass an den Rechtgütern anderer kein Schaden entsteht.
Bestünde allerdings hier eine Vorrichtung, die den Schutz von Fahrzeugen gegen abirrende Bälle bezweckt, also Bälle, die neben oder über das Tor oder die Torauslinie geschossen werden, darf der Spieler auch Torschüsse ausführen, die ihr Ziel möglicherweise verfehlen können.
Dabei kann es aber auch passieren, dass Bälle derart abirren, dass sie den eigentlich hiergegen errichteten Ballfangzaun überfliegen. Ein derart abirrender Schuss hält sich im Rahmen des sozialadäquaten erlaubten Risikos, für dessen Verwirklichung der Beklagte nicht einzustehen hat (LG Trier NJW-RR 2000, 1117; Palandt/Heinrichs, § 276 Rdnr. 21 m.w. Nachw.).
Ob das verkehrsrichtige (sozialadäquate) Verhalten die Haftung mangels Rechtswidrigkeit ausschließt oder ob in Einzelfällen die adäquate Kausalität fehlt (Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rdn. 36 m.w.N.), kann dahinstehen.
Fahrlässigkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Beklagte den Eintritt des schädigenden Ereignisses vermeiden konnte und musste. Wenn sich der Spieler in seinem Verhalten im Rahmen des erlaubten Risikos hielt und von ihm nur ein sachgerechter Umgang mit der Gefahr gefordert war, muss er nicht sein Spielverhalten dahin einschränken, dass abirrende Bälle von vornherein ausgeschlossen sind.
Wenn kein Ballfangzaun vorhanden ist, ist u. U. der Eigentümer aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht (teil-)haftbar.
Wer im "Recht" ist, entscheidet am Ende /wenn es wirklich zu einer Anzeige kommen sollte) der Richter. Möglich, dass er eine Anzeige macht, wenn er wirklich deinen Namen rausfindet, dann aber sofort dagegen gehen. Im Endeffekt steht bei der Anhörung Aussage gegen Aussage und wirklich nachweisen, dass du des absichtlich gemacht hast, bzw. sogar Schäden wie eine kaputte Scheibe etc. entstanden sind muss er erst mal beweisen. Jedoch kann gesagt werden, dass der Besitzer eines PKWs in der Nähe eines öffentlichen Sportplatzes selbst dazu verpflichtet ist, sein Fahrzeug in einem angemessenen Sicherheitsabstand abzustellen, da es immer mal wieder zu solch einer Situation kommen kann. Dies werden höchstwahrscheinlich auch die Beamten so sehen. Und mal ganz ehrlich, wenn der wirklich rechtlich dagegen vorgeht und sich bei der Polizei genauso aufführt, wie du des hier schilderst, kann er des so oder so vergessen.
das war bisher die hilfreichste Antwort von allen :)
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Die Antwort ist leider von wenig Sachkenntnis geprägt.
Dann machen Sie es doch besser! Anstatt hier rumzupöbeln könnten Sie mal Argumente bringen.
ich denke es kommt darauf an ob das auto beschädigt worden ist und wenn ja, wie doll
Nehmen wir mal an das Auto wurde beschädigt. Wer ist schuld? Ich, mein Bruder oder Er?
also technisch kommt es auf den stand an ob man da überhaupt parken DARF
und dann noch ob das auto großen schaden erlitten hat oder nur zb ne kleine delle oder gar überhaupt nichts
und euch vom fußballplatz zu "verscheuchen" und euch dazu zwingen zu wollen wäre eine nötigung falls er das gemacht hat dazu kommt das er selber einschätzen könnte ob er da parken kann. naja rechtlich gesehn würde der mann recht bekommen aber wenn er euch zwingen wollte zu gehen wäre das dazu ganz schnell wieder weg und wenn man da auch nicht parken darf wäre er sozusagen dran :D
also im größten fall würde es auf einen schadensersatz hinauflaufen
ps: anzeigen könntest du ihn wegen der nötigung auch ;)
gut zu wissen :)
Es kommt nicht darauf an, ob man da parken darf, und auch nicht auf die Höhe des Schadens. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss der Verursacher ihn ersetzen.
Außerdem liegt keine Nötigung vor.
Nein, wir haben auf dem Fußballtraingingsplatz Fußball gespielt, wo sollen wir denn sonst Fußball trainieren?!! Außerdem soll mir der Typ erstmal nachweisen wer den Schaden verursacht hat...
Naja, danke für deine Antwort, aber das hört sich nicht gerade so an als würdest du dir sicher sein. Hast du einen Paragrafen im Gesetzbuch für mich der das bestätig was du sagst?
Danke, das war bisher die hilfreichste Antwort von allen :) So sehe ich das auch, es steht Aussage gegen Aussage. Wenn er behauptet das wir eine Delle gemacht haben, dann können wir behaupten das wir gesehen haben das die Delle vorher schon da war. Ich denke wir sind im Recht.